Auch das noch…!
Das AG Düsseldorf gab einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3.000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1.900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht, dennoch habe der Vermieter kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten.…