Warum sollte ich als Verkäufer einen Makler-Alleinauftrag vergeben?

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Oft hören wir von unseren Kunden die Frage, ob es nicht sinnvoll sei möglichst viele Makler ins „Rennen“ zu schicken und somit die Verkaufschancen der eignen Immobilie zu erhöhen.

Bevor wir die Frage beantworten zunächst einige Grundlagen, wie ein Immobilienmakler in Deutschland beauftragt werden kann.

Freier bzw. einfacher Maklerauftrag

Ein freier bzw. einfacher (Makler-)Auftrag verpflichtet weder den Immobilienmakler noch den Auftraggeber dazu, in irgendeiner Art und Weise tätig zu sein. Ob der Makler Ihre Immobilie nun aktiv versucht zu verkaufen oder Sie als Auftraggeber bzw. Immobilienverkäufer dem Makler alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen – es gibt keine Verpflichtung zu einer Tätigkeit. Ein freier Auftrag kommt bereits durch sogenanntes „konkludentes Verhalten“ zustande. Konkludent bedeutet dabei „übereinstimmend“ bzw. „gleichgerichtet“. Sollten Sie einem Makler Ihre Immobilie mit der Absicht, diese zu verkaufen, zeigen und ihm im Nachgang nicht explizit gegenüber äußern, dass es sich dabei nicht um eine freie Beauftragung handelt, könnte dieser Ihre Immobilie im Nachgang anbieten – oder eben nicht. Ein einfacher Immobilienmaklerauftrag bleibt für beide Parteien unverbindlich und bietet die niedrigste Transparenz im Verkauf.

Vor- und Nachteile eines freien Maklerauftrags

Bei einem freien Auftrag können Sie als Immobilienverkäufer selbst alles tun und lassen, was Sie möchten. Sie können Ihre Immobilie neben dem einen Makler selbst anbieten und zusätzlich noch beliebig viele weitere Immobilienmakler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragen. Gleichzeitig sind Sie den Maklern gegenüber zu nichts verpflichtet. Genau hierin liegt aber auch der wesentliche Nachteil: Die von Ihnen im freien Auftrag engagierten Makler werden aufgrund der niedrigen Aussichten auf Vermittlungserfolg ihrerseits nur ein sehr geringes Interesse haben, Ihren Immobilienverkauf mit maximalen Engagement voran zu bringen.

Oft erleben wir auch, dass es bei der Beauftragung mehrerer Immobilienmakler zu abweichenden Angaben in den Angeboten kommt. Viele Eigentümer sehen sich in einer Situation, in der die eigene Immobilie mehrfach im Internet untereinander angeboten wird. Zu unterschiedlichen Preisen, unterschiedlichen Wohnflächen etc. Dies führt im Umkehrschluss auf Käuferseite zu Verunsicherung, denn als Käufer stelle ich mir die Frage: „Wer ist denn nun mein Ansprechpartner?“ oder „Welche Angaben sind denn nun richtig?“. Bei sechsstelligen Kaufpreissummen wollen Sie genau eins nicht: Verunsicherung bei möglichen Kaufinteressenten, da diese eher zu ablehnender Haltung führt.

Qualifizierter Makleralleinauftrag

Ein qualifizierter Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, der eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und Makler beschreibt. Der Makleralleinauftrag verpflichtet den Immobilienmakler dazu, „in angemessener Weise“ für den Auftraggeber – sprich den Immobilienverkäufer – tätig zu sein. Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Gleichzeitig ist der Auftraggeber seinerseits verpflichtet, alle notwendigen, in seinen Bereich fallenden Informationen und Unterlagen für die Vermittlung der Immobilie bereit zu stellen. Bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag ist die Verpflichtung den Verkauf der Immobilie mit maximalen Mitteln erfolgreich voranzutreiben und abzuschließen vertraglich geregelt.

Vor- und Nachteile eines qualifizierten Makleralleinauftrags

Ein qualifizierter Makleralleinauftrag verrät schon mit seinem Namen: Es handelt sich dabei um die ausschließliche Beauftragung nur eines Immobilienmaklers. Die Vorteile dabei für Sie als Verkäufer sind, dass der Immobilienmakler Ihnen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, alles für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie zu unternehmen. Tut er dies nicht, macht er sich Ihnen gegenüber gegebenenfalls sogar schadensersatzpflichtig. Sie können sich bei der Wahl eines guten Immobilienmaklers also entspannt zurück lehnen: Einmal mit allen notwendigen Unterlagen und Informationen ausgestattet wird dieser Ihnen alle Arbeit und Kosten der Vermarktung abnehmen. Als wesentlicher Nachteil (sofern Sie dies als solchen empfinden) ist die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Diese kann individuell geregelt werden und sollte abhängig von der zu verkaufenden Immobilie vereinbart werden. Somit sind Sie während der Laufzeit an den beauftragten Immobilienmakler gebunden.

Fazit: Unsere Erfahrung zeigt, dass der qualifizierte Alleinauftrag für Verkäufer, Käufer und Makler die beste Lösung darstellt, da alle Leistungen, Verpflichtungen und zeitlichen Komponenten für alle beteiligten Parteien klar geregelt sind. Hierdurch wird vor allem Transparenz geschaffen und mögliche Käufer im Vorhinein nicht schon durch Verunsicherung abgeschreckt.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema „Wie beauftrage ich einen Immobilienmakler für den Verkauf meiner Immobilie und was muss ich dabei beachten?“ haben, sprechen Sie uns einfach an! Unsere Immobilienexperten stehen Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein Mustervertragsexemplar zur Verfügung.

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