Welche Pflichten haben Vermieter?
Vermieter von Häusern sind zunächst für die Instandhaltung und die Verwaltung zuständig. Bei diesen Kosten handelt es sich gleichzeitig auch um sogenannte nicht umlagefähigen Kosten, d.h. sie werden vom Vermieter direkt getragen und können nicht im Zuge einer Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt das Ansparen einer Instandhaltungsrücklage in der Regel automatisch durch eine professionelle Hausverwaltung. Vermieten Eigentümer jedoch ihr eigenes Haus, gibt es keine Vorgaben, wieoft und in welcher Höhe Geld für Instandhaltungsmaßnahmen zur Seite gelegt werden muss. Kommt es im Fall dazu, dass z.B. das Dach oder die Heizung kaputt gehen, muss der Vermieter schlicht sehen, dass er das Geld für die Maßnahme hat.
Daher bietet es sich stets an, einen gewissen Teil der vereinnahmten Miete aus der Hausvermietung zur Seite zu legen und in einen eigenen Instandhaltungstopf zu sparen.
Die Verwaltung von vermieteten Häusern
Selten finden Vermieter von Häusern heutzutage noch Verwaltungen, die die entsprechende Sondereigentumsverwaltung für nur eine Einheit machen. Meistens lohnt sich für professionelle Hausverwalter der Aufwand nicht, womit die Verwaltung automatisch Aufgabe des Hausbesitzers wird.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die jährlich entstandenen Betriebskosten des Hauses mittels einer Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Tut er dies nicht und ist keine Pauschalmiete vereinbart, können die Mieter die Zahlung der Nebenkosten zurückhalten und gegebenenfalls entstandene Nachzahlungen durch Mehrverbrauch können nicht mehr eingefordert werden. Diese gehen im Zweifelsfall zu Lasten des Vermieters.
Zeit für die Nebenkostenabrechnung haben Vermieter von Häusern immer bis zum Ende des Folgejahres.
Vorteile ein Haus zu vermieten
Natürlich hat die Hausvermietung auch Vorteile. Sobald ein Mietverhältnis besteht und der Mieterkontakt weitgehend auf die Nebenkostenabrechnungen beschränkt ist, freuen sich Hausvermieter über regelmäßige monatliche Mieteinnahmen.
Gerade bei Häusern ist die Fluktuation, also die Häufigkeit von Mieterwechseln deutlich geringer, als zum Beispiel bei einem 1-Zimmer Appartement mitten in Köln.
Auch können steuerliche Effekte eine Rolle spielen und Aufwendungen im Hinblick auf das vermietete Haus gegen Mieteinnahmen gerechnet werden. Für genauere Info‘s rund um die steuerliche Betrachtung von Miethäusern sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Aufwand und Nutzen bei der Hausvermietung
Die Vermietung von Häusern ist sehr zeitaufwändig und lästige Aufgaben wie die Verwaltung können meist nicht an professionelle Hausverwaltungen abgegeben werden. Daher raten wir unseren Eigentümern, vor einer Vermietung genau abzuwägen ob die aufzuwendende Zeit mit dem erzielten Ertrag im Verhältnis steht.
Hinzu kommt, dass der Mieterschutz in Deutschland sehr hoch angesiedelt ist. Sollten Sie zum Beispiel dem Mieter kündigen wollen, sind die Auflagen hierfür sehr hoch. Stellt sich der Mieter darüber hinaus auch noch quer, droht ein langwieriger Rechtsstreit.