Abschließend zu unserer mehrteiligen Serie zur Grundsteuerreform 2022 möchten wir Ihnen eine Checkliste an die Hand geben, um die Eingaben im Elster-Formular bis zum 31.10.2022 vornehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass Sie bereits über einen eigenen Zugang zum ELSTER-Portal verfügen.…
Beiträge
Eigentümer von Grund und Boden zahlen an die Kommune, in der sich der Grundbesitz befindet, eine jährliche Grundsteuer. Diese Steuer ist einerseits abhängig vom – durch das Finanzamt festgestellten – ‚Einheitswert‘ (bis 2024) oder ‚Grundsteuerwert‘ (ab 2025 nach der Grundsteuerreform) und andererseits von der Höhe des Hebesatzes, den die Kommune festsetzt.…
Die Grundsteuerreform 2022 – Berücksichtigung der Bodenrichtwerte (Teil 7)
Aktuelles, WEG/VerwaltungBodenrichtwerte sind für die zukünftige Ermittlung der Grundsteuerwerte (als Basis für die Grundsteuer) von entscheidender Bedeutung. Im Gegensatz zur bisherigen, einmalig festgeschrieben (auf den Stichtag 1.1.1964) Berücksichtigung fließen die Bodenrichtwerte zukünftig dynamisch nach festgelegten Zeiträumen (alle 7 Jahre) in der Grundsteuerwertermittlung ein.…
Die Grundsteuerreform 2022 – Bewertung und Definition von unbebauten Grundstücken (Teil 6)
Aktuelles, WEG/VerwaltungIm Rahmen der ab 2025 geltenden Bewertungsvorschriften zur Grundsteuerreform sind nicht nur die bebauten sondern auch die unbebauten Grundstücke neu zu bewerten. Doch wie sind unbebaute Grundstücke genau definiert und wie werden sie bewertet?
Die Definition von unbebauten Grundstücken im Zuge der Grundsteuerreform 2022
Unbebaute Grundstücke sind dabei Grundstücke,
auf denen sich entweder keine benutzbaren Gebäude befinden oder
auf denen Gebäude stehen, deren Zweckbestimmung und Wert von untergeordneter Bedeutung sind oder
auf denen infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum vorhanden ist.…
Die Grundsteuerreform 2022 – Definition der Wohn- bzw. Bruttogrundfläche (Teil 5)
Aktuelles, WEG/VerwaltungWie bereits ausgeführt, ist die Bewertung von bebauten Grundstücken im Wesentlichen abhängig von den Gesamtflächen, die der Eigentümer im Rahmen seiner Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes angeben muss. Beim klassischen Ein-/bzw. Zweifamilienhaus oder auch Wohnungseigentum sind Angaben zur sogenannten Wohn- und Nutzfläche zu liefern während bei anderen Gebäudearten (Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück oder Teileigentum) die Bruttogrundfläche anzugeben ist.…
Die Grundsteuerreform 2022 – Bewertung bebauter Grundstücke durch das Sachwertverfahren (Teil 4)
Aktuelles, WEG/VerwaltungDie Grundsteuerreform 2022 zieht neben der Bewertung im Ertragswertverfahren auch die Bewertung nach dem Sachwertverfahren mit sich. Das Sachwertverfahren findet grundsätzlich bei Nichtwohngrundstücken Anwendung, da bei Nichtwohngrundstücken in der Regel keine flächendeckenden Mieten als Bewertungsgrundlage zur Verfügung stehen. Zu den Nichtwohngrundstücken zählen i.w.…
Im Zuge der Grundsteuerreform 2022 erhalten Immobilieneigentümer von ihrem zuständigen Finanzamt Schreiben, deren Formulierung häufig zu Fragen und Unklarheiten führt – besonders wenn es sich um Wohnungseigentümergemeinschaften handelt.
Muss ich nun alle anderen Eigentümer in meiner WEG informieren?
Im entsprechenden Schreiben der Finanzämter wird darauf hingewiesen, dass wenn sich Ihr Grundstück im Eigentum mehrerer Personen befindet, Sie auch die weiteren Miteigentümer:innen über den Inhalt des Schreibens informieren sollen.…
Die Grundsteuerreform 2022 – Bewertung bebauter Grundstücke durch das Ertragswertverfahren (Teil 3)
Aktuelles, WEG/VerwaltungDie Bewertung bebauter Grundstücke ist grundsätzlich abhängig von der Grundstücksart. So werden zukünftig Ein- oder Zweifamilienhäuser wie auch Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum über das sogenannte ‚Ertragswertverfahren‘ bewertet. Sämtliche anderen Grundstücksarten wie z.B. Geschäfts- bzw. gemischt genutzte Grundstücke werden dagegen nach dem ‚Sachwertverfahren‘ bewertet.…
Im zweiten Teil unserer Serie über die Grundsteuerreform 2022 beschäftigen wir uns mit dem sogeannten „Bundesmodell“, dem sich die Mehrheit der Länder angeschlossen hat.
Grundsteuerverfahren heute und nach der Grundsteuerreform ab 2015
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer besteht aus 3 Stufen: In Stufe 1 wird der sogenannte ‚Einheitswert‘ vom Finanzamt festgestellt und in der zweiten Stufe mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.…
Am 1.7.2022 ist es soweit! Alle Eigentümer von Immobilien erhalten Post von ihrem zuständigen Finanzamt in der sie aufgefordert werden, bis zum 31.10.2022 Angaben zu Ihrem Grundbesitz abzugeben. Abgesehen davon, dass diese ‚Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes‘ zwingend online über das Steuerportal ELSTER einzugeben ist und nur über einen separat zu stellenden ‚Härtefallantrag‘ beim Finanzamt auch in Papier erfolgen kann, stellen die zahlreichen Fragen viele Eigentümer vor einige Hürden: „Was muss ich angeben und welche Auswirkungen haben meine Angaben?“…
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