Die Grundsteuerreform 2022 – Grundsteuerarten A, B und C (Teil 8)
Eigentümer von Grund und Boden zahlen an die Kommune, in der sich der Grundbesitz befindet, eine jährliche Grundsteuer. Diese Steuer ist einerseits abhängig vom – durch das Finanzamt festgestellten – ‚Einheitswert‘ (bis 2024) oder ‚Grundsteuerwert‘ (ab 2025 nach der Grundsteuerreform) und andererseits von der Höhe des Hebesatzes, den die Kommune festsetzt. Je nach Nutzung des Grund- und Bodens legt die Kommune/Gemeinde unterschiedliche Hebesätze fest. Bis 2024 wird hierbei nur zwischen agrarischer – also land- und forstwirtschaftlicher – Nutzung (Grundsteuerart A für ‚agrarisch‘) und ‚baulicher‘ Nutzung (Grundsteuerart B für ‚baulich‘) unterschieden. Mit der Grundsteuerreform ab 2025 kommt nun erstmals eine Grundsteuerart C hinzu.
In diesem Teil unserer Serie rund um die Grundsteuerreform 2022 gehen wir auf die Frage nach der neuen Grundsteuerart C ein und vertiefen in diesem Zusammenhang den Begriff „baureifer Grundstücke“.
Was verbirgt sich hinter der neuen Grundsteuerart C?
Während bisher in der Grundsteuer B sämtliche bebauten und unbebauten Grundstücke über einen festgelegten Hebesatz besteuert wurden, schafft der Gesetzgeber mit der Einführung der neuen Grundsteuerart C (zum 1.1.2025) die Möglichkeit, dass die Kommunen bei den unbebauten Grundstücken nochmals eine Fallunterscheidung vornehmen können. Diese Fallunterscheidung bezieht sich auf den Teil der sogenannten ‚baureifen‘ unbebauten Grundstücke. Ziel ist es, Spekulationen auf steigende Grundstückswerte vorzubeugen, um dadurch gleichzeitig Anreize zu setzen, baureife Grundstücke zeitnah zu bebauen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen der dringend notwendig ist.
Was sind baureife Grundstücke?
Gemäß BewG (§ 73) fallen hierunter Grundstücke, die im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, eine sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen bereits begonnen hat oder schon abgeschlossen ist.
Während in ‚Flächen-Gemeinden‘ dieses Instrument der Grundsteuer C wahrscheinlich kaum genutzt werden wird, wird es in Ballungsräumen durchaus seine Wirkung entfalten, vorausgesetzt die Differenz der Hebesätze B und C ist entsprechend hoch.
Da der End-Abgabezeitpunkt für die Feststellung des neuen Grundsteuerwertes zum 31.10.2022 immer näher rückt, werden wir in unserem nächsten Beitrag eine kleine Checkliste aufbereiten, an Hand derer jeder Eigentümer klären kann, ob er der Abgabe im ELSTER Formular beruhigt entgegensehen kann.
Disclaimer: Steuerberatung ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten und erfolgt explizit nicht. Wir können und dürfen keine individuelle Beratung hierzu anbieten und verweisen auf Ihre jeweiligen Steuerberater bei Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform.