Die Grundsteuerreform 2022 – Alle Info’s und Hintergründe (Teil 1)
Am 1.7.2022 ist es soweit! Alle Eigentümer von Immobilien erhalten Post von ihrem zuständigen Finanzamt in der sie aufgefordert werden, bis zum 31.10.2022 Angaben zu Ihrem Grundbesitz abzugeben. Abgesehen davon, dass diese ‚Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes‘ zwingend online über das Steuerportal ELSTER einzugeben ist und nur über einen separat zu stellenden ‚Härtefallantrag‘ beim Finanzamt auch in Papier erfolgen kann, stellen die zahlreichen Fragen viele Eigentümer vor einige Hürden: „Was muss ich angeben und welche Auswirkungen haben meine Angaben?“
In unserer mehrteiligen Serie gehen wir auf die Auswirkungen und Hintergründe der Grundsteuerreform 2022 für Immobilieneigentümer ein.
Wirkungszusammenhänge und Berechnungsgrundlagen verstehen
Die Erkenntnis der Wirkungszusammenhänge ist deshalb so wichtig, weil auf Basis Ihrer Angaben ein neuer Grundstückswert (inklusive Gebäude) vom Finanzamt ermittelt wird. Dieser ist dann die Basis für die zukünftig zu entrichtende Grundsteuer Ihres Grundbesitzes ab 2025. Natürlich zahlt jeder Eigentümer von Grundbesitz heute schon Grundsteuer. Da das Bundesverfassungsgericht das bestehende System der Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig erklärte, wurde diese nun vorliegende Reform zwingend notwendig. Dabei ist schon hier wichtig zu wissen, dass es kein einheitliches Modell über alle Bundesländer gibt. Wir beschränken uns bei den weiteren Ausführungen ausschließlich auf das sogenannte ‚Bundesmodell‘, dem sich 50% aller Bundesländer (u.a. auch das Land NRW) ohne Einschränkungen angeschlossen haben.
Disclaimer: Steuerberatung ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten und erfolgt explizit nicht. Wir können und dürfen keine individuelle Beratung hierzu anbieten und verweisen auf Ihre jeweiligen Steuerberater bei Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform.