Die Grundsteuerreform 2022 – „Grundstück im Eigentum mehrerer Personen“

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Im Zuge der Grundsteuerreform 2022 erhalten Immobilieneigentümer von ihrem zuständigen Finanzamt Schreiben, deren Formulierung häufig zu Fragen und Unklarheiten führt – besonders wenn es sich um Wohnungseigentümergemeinschaften handelt.

Muss ich nun alle anderen Eigentümer in meiner WEG informieren?

Im entsprechenden Schreiben der Finanzämter wird darauf hingewiesen, dass wenn sich Ihr Grundstück im Eigentum mehrerer Personen befindet, Sie auch die weiteren Miteigentümer:innen über den Inhalt des Schreibens informieren sollen. Häufig erreichen uns dazu Rückfragen, da es sich zum Teil um sehr große Eigentümergemeinschaften handelt und das Missverständnis entsteht, im Schreiben der Finanzämter seien die anderen Wohnungseigentümer gemeint.

Die Finanzämter meinen jedoch nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern beziehen sich mit der Formulierung auf die sogenannten Bruchteils-Gemeinschaften. Diese bestehen, wenn mehrere Personen gemeinsam im entsprechenden Grundbuch der Eigentumswohnung eingetragen sind. Beispielsweise Ehegatten oder Erbengemeinschaften. In diesen Fällen ist eine Informationsweitergabe ausschließlich an die weiteren Personen erforderlich. Eine Information an die Hausverwaltung bzw. die WEG muss daher nicht erfolgen.

Allgemeine Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022

Wir haben eine Artikelserie mit allgemeinen Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform 2022 für Sie vorbereitet. Hier fassen wir allgemeine Hintergründe und Berechnungsmethoden zusammen und geben Einblick in die Veränderungen der Grundsteuerreform 2022.

Disclaimer: Steuerberatung ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten und erfolgt explizit nicht. Wir können und dürfen keine individuelle Beratung hierzu anbieten und verweisen auf Ihre jeweiligen Steuerberater bei Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform oder Ihr zuständiges Finanzamt.

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