Grundsteuerreform 2022

Eigentümer von Grund und Boden zahlen an die Kommune, in der sich der Grundbesitz befindet, eine jährliche Grundsteuer. Diese Steuer ist einerseits abhängig vom – durch das Finanzamt festgestellten – ‚Einheitswert‘ (bis 2024) oder ‚Grundsteuerwert‘ (ab 2025 nach der Grundsteuerreform) und andererseits von der Höhe des Hebesatzes, den die Kommune festsetzt.…

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Bodenrichtwerte sind für die zukünftige Ermittlung der Grundsteuerwerte (als Basis für die Grundsteuer) von entscheidender Bedeutung. Im Gegensatz zur bisherigen, einmalig festgeschrieben (auf den Stichtag 1.1.1964) Berücksichtigung fließen die Bodenrichtwerte zukünftig dynamisch nach festgelegten Zeiträumen (alle 7 Jahre) in der Grundsteuerwertermittlung ein.…

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Im Rahmen der ab 2025 geltenden Bewertungsvorschriften zur Grundsteuerreform sind nicht nur die bebauten sondern auch die unbebauten Grundstücke neu zu bewerten. Doch wie sind unbebaute Grundstücke genau definiert und wie werden sie bewertet?
Die Definition von unbebauten Grundstücken im Zuge der Grundsteuerreform 2022
Unbebaute Grundstücke sind dabei Grundstücke,

auf denen sich entweder keine benutzbaren Gebäude befinden oder
auf denen Gebäude stehen, deren Zweckbestimmung und Wert von untergeordneter Bedeutung sind oder
auf denen infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum vorhanden ist.…

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Immobilienfinanzierung

Der Traum vom eigenen Zuhause ist für viele Menschen ein großer und lang gehegter Wunsch. Die ersten Schritte auf dem Weg zu einer Immobilie laufen für viele zunächst über den abzusteckenden finanziellen Spielrahmen beim Immobilienkauf. Eine entscheidende Frage ist dabei, wieviel Eigenkapital sinnvollerweise mit in die Finanzierung eingebracht werden sollte und ob eine Immobilienfinanzierung auch ohne Eigenkapital funktioniert?…

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Definition der Wohn- bzw. Brutto-Grundfläche Grundsteuerreform 2022

Wie bereits ausgeführt, ist die Bewertung von bebauten Grundstücken im Wesentlichen abhängig von den Gesamtflächen, die der Eigentümer im Rahmen seiner Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes angeben muss. Beim klassischen Ein-/bzw. Zweifamilienhaus oder auch Wohnungseigentum sind Angaben zur sogenannten Wohn- und Nutzfläche zu liefern während bei anderen Gebäudearten (Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück oder Teileigentum) die Bruttogrundfläche anzugeben ist.…

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Können Mieter durch die Verhinderung von Besichtigungsterminen einfach den Wohnungs- oder Hausverkauf behindern oder gar blockieren? Diese Frage wurde dem Amtsgericht in München (Az.: 474 C 4213/21) gestellt.
Was war passiert?
In einer 3-Zimmer-Wohnung in München wohnten die Mieter bereits seit 2005.…

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Können McMakler und Homeday den Immobilienmarkt verändern?

Die beiden Immobilienstartups McMakler und Homeday haben mittlerweile ihre Geschäftsergebnisse für das Jahr 2020 vorgelegt. Ein Blick in die Zahlen zeigt: Die Unternehmen verbrennen trotz Gründung in 2015 und über 5 Jahren am Markt nach wie vor Geld.
In diesem Artikel schauen wir uns die Zahlen etwas genauer an und stellen uns die Frage, ob sich das Geschäftsmodell von McMakler und Homeday langfristig durchsetzen kann.…

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Grundsteuerreform 2022 - Bewertung bebauter Grundstücke durch das Sachwertverfahren Teil 4

Die Grundsteuerreform 2022 zieht neben der Bewertung im Ertragswertverfahren auch die Bewertung nach dem Sachwertverfahren mit sich. Das Sachwertverfahren findet grundsätzlich bei Nichtwohngrundstücken Anwendung, da bei Nichtwohngrundstücken in der Regel keine flächendeckenden Mieten als Bewertungsgrundlage zur Verfügung stehen. Zu den Nichtwohngrundstücken zählen i.w.…

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Im Zuge der Grundsteuerreform 2022 erhalten Immobilieneigentümer von ihrem zuständigen Finanzamt Schreiben, deren Formulierung häufig zu Fragen und Unklarheiten führt – besonders wenn es sich um Wohnungseigentümergemeinschaften handelt.
Muss ich nun alle anderen Eigentümer in meiner WEG informieren?
Im entsprechenden Schreiben der Finanzämter wird darauf hingewiesen, dass wenn sich Ihr Grundstück im Eigentum mehrerer Personen befindet, Sie auch die weiteren Miteigentümer:innen über den Inhalt des Schreibens informieren sollen.…

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Die Bewertung bebauter Grundstücke ist grundsätzlich abhängig von der Grundstücksart. So werden zukünftig Ein- oder Zweifamilienhäuser wie auch Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum über das sogenannte ‚Ertragswertverfahren‘ bewertet. Sämtliche anderen Grundstücksarten wie z.B. Geschäfts- bzw. gemischt genutzte Grundstücke werden dagegen nach dem ‚Sachwertverfahren‘ bewertet.…

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