Wie bereits ausgeführt, ist die Bewertung von bebauten Grundstücken im Wesentlichen abhängig von den Gesamtflächen, die der Eigentümer im Rahmen seiner Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes angeben muss. Beim klassischen Ein-/bzw. Zweifamilienhaus oder auch Wohnungseigentum sind Angaben zur sogenannten Wohn- und Nutzfläche zu liefern während bei anderen Gebäudearten (Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück oder Teileigentum) die Bruttogrundfläche anzugeben ist.…
Können Mieter durch die Verhinderung von Besichtigungsterminen einfach den Wohnungs- oder Hausverkauf behindern oder gar blockieren? Diese Frage wurde dem Amtsgericht in München (Az.: 474 C 4213/21) gestellt.
Was war passiert?
In einer 3-Zimmer-Wohnung in München wohnten die Mieter bereits seit 2005.…
Die beiden Immobilienstartups McMakler und Homeday haben mittlerweile ihre Geschäftsergebnisse für das Jahr 2020 vorgelegt. Ein Blick in die Zahlen zeigt: Die Unternehmen verbrennen trotz Gründung in 2015 und über 5 Jahren am Markt nach wie vor Geld.
In diesem Artikel schauen wir uns die Zahlen etwas genauer an und stellen uns die Frage, ob sich das Geschäftsmodell von McMakler und Homeday langfristig durchsetzen kann.…
Die Grundsteuerreform 2022 – Bewertung bebauter Grundstücke durch das Sachwertverfahren (Teil 4)
Aktuelles, WEG/VerwaltungDie Grundsteuerreform 2022 zieht neben der Bewertung im Ertragswertverfahren auch die Bewertung nach dem Sachwertverfahren mit sich. Das Sachwertverfahren findet grundsätzlich bei Nichtwohngrundstücken Anwendung, da bei Nichtwohngrundstücken in der Regel keine flächendeckenden Mieten als Bewertungsgrundlage zur Verfügung stehen. Zu den Nichtwohngrundstücken zählen i.w.…
Im Zuge der Grundsteuerreform 2022 erhalten Immobilieneigentümer von ihrem zuständigen Finanzamt Schreiben, deren Formulierung häufig zu Fragen und Unklarheiten führt – besonders wenn es sich um Wohnungseigentümergemeinschaften handelt.
Muss ich nun alle anderen Eigentümer in meiner WEG informieren?
Im entsprechenden Schreiben der Finanzämter wird darauf hingewiesen, dass wenn sich Ihr Grundstück im Eigentum mehrerer Personen befindet, Sie auch die weiteren Miteigentümer:innen über den Inhalt des Schreibens informieren sollen.…
Die Grundsteuerreform 2022 – Bewertung bebauter Grundstücke durch das Ertragswertverfahren (Teil 3)
Aktuelles, WEG/VerwaltungDie Bewertung bebauter Grundstücke ist grundsätzlich abhängig von der Grundstücksart. So werden zukünftig Ein- oder Zweifamilienhäuser wie auch Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum über das sogenannte ‚Ertragswertverfahren‘ bewertet. Sämtliche anderen Grundstücksarten wie z.B. Geschäfts- bzw. gemischt genutzte Grundstücke werden dagegen nach dem ‚Sachwertverfahren‘ bewertet.…
Die Verzinsung von Tagesgeld und Festgeld befindet sich in der heutigen Zeit nahe bei Null. Seit Einführung von Negativzinsen muss der klassische Sparer sogar Angst haben, sein Geld schneller zu verlieren, als es ihm lieb ist. Darüber hinaus nagt noch die wachsende Inflation am Kontostand.…
Im zweiten Teil unserer Serie über die Grundsteuerreform 2022 beschäftigen wir uns mit dem sogeannten „Bundesmodell“, dem sich die Mehrheit der Länder angeschlossen hat.
Grundsteuerverfahren heute und nach der Grundsteuerreform ab 2015
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer besteht aus 3 Stufen: In Stufe 1 wird der sogenannte ‚Einheitswert‘ vom Finanzamt festgestellt und in der zweiten Stufe mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.…
Wohneigentum. Eigentlich gibt es kein schöneres und auch sichereres Gefühl, als zu wissen, dass man sich um die ganzen Verwerfungen am Mietpreismarkt überhaupt keine Sorgen zu machen braucht. Man hat ja auch genügend eigene Probleme, da müssen diese nicht noch on top dazu kommen.…
Am 1.7.2022 ist es soweit! Alle Eigentümer von Immobilien erhalten Post von ihrem zuständigen Finanzamt in der sie aufgefordert werden, bis zum 31.10.2022 Angaben zu Ihrem Grundbesitz abzugeben. Abgesehen davon, dass diese ‚Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes‘ zwingend online über das Steuerportal ELSTER einzugeben ist und nur über einen separat zu stellenden ‚Härtefallantrag‘ beim Finanzamt auch in Papier erfolgen kann, stellen die zahlreichen Fragen viele Eigentümer vor einige Hürden: „Was muss ich angeben und welche Auswirkungen haben meine Angaben?“…
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