Nicht schon wieder ein Streit am Gartenzaun – BGH Urteil zur Rückschnittspflicht

Wie so oft kommt es in Deutschland zwischen Grundstückseigentümern gerne zu Streitigkeiten hinsichtlich der Grenzbebauung oder dem Bewuchs entlang gemeinsamer Gebäudegrenzen. In einem Rechtsstreit hielt der BGH an seiner Linie fest, um bei Streitigkeiten über den Rückschnitt von Bewuchs an Grenzen Rechtsfrieden zu sichern.

Doch was war passiert?

Diesmal beschäftigte sich der BGH mit einem Fall aus Baden-Württemberg. Die Grundstücksnachbarin des betroffenen Grundstücks fühlte sich durch Äste eines Baumes der auf einem angrenzenden Grundstück stand gestört und verlangte von ihrem Nachbarn, die Äste zurück zu schneiden. Baum an der Grundstücksgrenze

Wie so oft fanden die betroffenen Parteien keine gütliche Einigung untereinander und der Fall wanderte durch die einzelnen Instanzen bis zum BGH.

Rechtsprechung des BGH

Der BGH bestätigte in seinem Urteil AZ. V ZR 136/18 vom 22.02.2019 die Rechtsprechung der vorherigen Instanzen: Der Anspruch auf Rückschnitt verjährt nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem die Beeinträchtigung des benachbarten Grundstückeigentümers eintritt. Wartet der betroffene Grundstückseigentümer länger als drei Jahre um den Rückschnitt einzufordern, kann er nur noch im Zuge seines Selbsthilferechts selbst Hand anlegen.

Aber Achtung: Bevor die Situation am Gartenzaun derart eskaliert, lohnt es sich immer eine gemeinsame Lösung zu finden – sprechen Sie mit Ihrem Nachbar:in!

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