Im Rahmen der ab 2025 geltenden Bewertungsvorschriften zur Grundsteuerreform sind nicht nur die bebauten sondern auch die unbebauten Grundstücke neu zu bewerten. Doch wie sind unbebaute Grundstücke genau definiert und wie werden sie bewertet?
Die Definition von unbebauten Grundstücken im Zuge der Grundsteuerreform 2022
Unbebaute Grundstücke sind dabei Grundstücke,
auf denen sich entweder keine benutzbaren Gebäude befinden oder
auf denen Gebäude stehen, deren Zweckbestimmung und Wert von untergeordneter Bedeutung sind oder
auf denen infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum vorhanden ist.…