Regierungswechsel: Welche Neuerungen kommen auf die Immobilienbranche zu?

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Die neue Regierung aus SPD, Grüne und FDP hat sich am 02.12.2021 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser bringt auch Veränderungen für die Immobilienbranche mit sich. Wir haben für Sie eine kurze Übersicht der im Koalitionsvertrag festgelegten Neuerungen zusammengefasst:

# Bauministerium:

  • Die Themen Bauen und Wohnen, welche bislang im Innenministerium angesiedelt waren, werden zukünftig durch das neu gegründete Bauministerium verantwortet.
  • Geleitet wird dieses von Klara Geywitz (SPD).

# Schaffung von neuem Wohnraum:

  • Die neue Regierung plant die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und die Eigenheimförderung zu erhöhen.
  • Künftig sollen 400.000 Wohnungen jährlich neu gebaut und davon 100.000 öffentlich gefördert werden.
  • Kosten für den Wohnungsbau sollen durch Maßnahmen wie Digitalisierung, Entbürokratisierung und serielles Bauen gesenkt werden.
  • Außerdem wird eine Stärkung der Bauforschung angestrebt.

# Mieterschutz:

  • Die Mietpreisbremse soll bis zum Jahr 2029 verlängert werden.
  • In allen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sind qualifizierte Mietspiegel als verpflichtend geplant.
  • Der Betrachtungszeitraum von bestehenden Mietverträgen wird auf die letzten sieben Jahre erhöht.
  • Alle geltenden Mieterschutzregelungen sollen begutachtet und verlängert werden.
  • Die Kappungsgrenze soll binnen drei Jahren von derzeit 20% auf 11% gesenkt werden. Das bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren die Miete künftig um höchstens 11% steigen darf.

# Wohneigentum

  • Der Eigentumserwerb soll durch eigenkapitalersetzende Darlehen gesenkt werden.
  • Schwellenhaushalte werden langfristig z. B. mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb unterstützt.
  • Die Bundesländer sollen fortan mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer erhalten.
  • Es ist eine stärkere Bekämpfung der illegalen Finanzierung von Immobilien vorgesehen. Dazu gehört ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld und der Versteuerungsnachweis für gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland.

# Sachkundenachweis für Verwalter:

  • Zukünftig soll für WEG-Verwalter, Mietverwalter und Immobilienmakler der „echte Sachkundenachweis“ verpflichtend eingeführt werden. Bislang galt die in der WEG-Reform festgelegte „Bestellung eines zertifizierten Verwalters“ durch die Wohnungseigentümer.
  • Das KfW Programm zum Kauf von Genossenschaftsanteilen soll gestärkt werden.

# Klimaschutz:

  • Um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen werden Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgenommen.
  • Solarzellen auf Dächern sollen bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten zur Regel werden.
  • Ab 2024 soll es verpflichtend werden, dass bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden die auszutauschenden Teile einem Standard Effizienzhaus 70 entsprechen.
  • Die Neubau-Standards werden ab dem 01.01.2025 an den Standard KfW-Effizienzhaus40 angeglichen.
  • Ab 2025 müssen 65% der neu eingebauten Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die lineare Abschreibung für den Neubau soll von zweiauf drei Prozent angehoben werden.
  • Zur besseren Evaluierung der grauen Energie und der Lebenszykluskosten ist die Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses geplant.
  • Im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ soll serielles und modulares Bauen und Sanieren nach dem niederländischen „Energiesprong-Prinzip“ vorangetrieben werden.

Wie bei so vielen Neuerungen in den letzten Jahren wird sich auch die Immobilienbranche verändern und den neuen Gegebenheiten und Vorgaben anpassen. Für alle Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und beraten Sie – wie gewohnt – professionell, diskret und kompetent. Sprechen Sie uns an!

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