Der BGH bleibt dabei: Die Nachzahlung bei Mietrückständen bei Verzug größer als zwei Kaltmieten heilt zwar die außerordentliche Kündigung, jedoch nicht die ordentliche.
Was war passiert? Der Fall:
Ein Mieter geriet mit seinen Mietzahlungen ab Mai 2014 in Rückstand. Er zahlte für die Monate Mai bis Juli jeweils nur teilweise, jedoch für August bis Oktober schließlich gar keine Miete mehr.Die…