Die Grundsteuerreform 2022 – Checkliste für die Abgabe der Erklärung (Teil 9)
Abschließend zu unserer mehrteiligen Serie zur Grundsteuerreform 2022 möchten wir Ihnen eine Checkliste an die Hand geben, um die Eingaben im Elster-Formular bis zum 31.10.2022 vornehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass Sie bereits über einen eigenen Zugang zum ELSTER-Portal verfügen.
Tipp 7: Alternativ kann auch eine andere Person Ihres Vertrauens die erforderlichen Angaben in Ihrem Namen unter seinem Elster-Portal-Zugang erfassen und an das Finanzamt senden.
Welche Angaben müssen im Hinblick auf die Grundsteuerreform 2022 gegenüber dem Finanzamt erklärt werden?
Die richtige Vorbereitung ist wichtig. So sollten Sie vorab folgende Angaben/Informationen für die Erfassung bei Elster vorliegen haben:
- Bundesland in dem sich das zuständige Finanzamt befindet (zuständig ist immer das Bundesland, in dem sich das Grundstück befindet)
- Aktenzeichen (befindet sich auf dem letzten Grundsteuerbescheid)
- Grundbuchblattnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück (für Grundstücke in NRW können Sie die Info’s hier abrufen; für Grundstücke in anderen Bundesländern kommen Sie über folgende Übersicht zu den entsprechenden Geo-Daten)
- Größe des Grundstücks in Quadratmeter (die Angabe finden Sie z.B. in Ihrem Kaufvertrag oder über die interaktive Karte der oben erwähnten Links)
- Für Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil (Zähler) am Grundstück (die Angabe hierzu finden Sie in der Teilungserklärung – andernfalls steht Ihnen selbstverständlich auch Ihre WEG-Hausverwaltung zur Seite) und den gesamten Anteil aller Eigentümer des Objektes (Nenner)
- Namen der Eigentümer und deren Anteile am Eigentum (gemäß Grundbucheintrag; i.d.R. die Ehe-/Lebenspartner oder Erben bei einer Erbengemeinschaft)
- Art des Grundstücks (z.B. Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum oder gemischt genutztes Gebäude)
- Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter (im oben erwähnten Link zu den Geodaten der Bundesländer ebenfalls herauslesbar)
- Gebäudebaujahr ab einem Baujahr von 1949 (es gilt das Fertigstellungsjahr, wenn unbekannt dann schätzen)
- Wohnfläche in Quadratmeter (durch qualifizierten Spezialisten wie z.B. einen Architekten nachmessen lassen oder aus alten Unterlagen wie einer Baubeschreibung, eines Exposés oder aus der Wohnflächenberechnung entnehmen)
- Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
Das klingt natürlich alles erstmal nach viel Recherche und Aufwand – aber wenn all diese Informationen vorliegen und die durchaus nicht immer ganz intuitive Handhabung des Elster-Formulars überwunden ist, steht einer zügigen Erfassung und Versendung nichts mehr im Wege.
Tipp 8: Sollten Sie zu einem Grundstück in Ihrem Eigentum keine Information vom Finanzamt erhalten haben, so sind Sie dennoch zur Abgabe einer Erklärung zum 31.10.2022 verpflichtet. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie zum Stichtag 1.1.2022 Eigentümer waren.
Damit endet unsere Beitragsserie zur Grundsteuerreform 2022.
Disclaimer: Steuerberatung ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten und erfolgt explizit nicht. Wir können und dürfen keine individuelle Beratung hierzu anbieten und verweisen auf Ihre jeweiligen Steuerberater bei Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform.