Die Verwaltung der eigenen Immobilien selber machen?

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Welche Risiken die private Immobilienverwaltung birgt erfahren Sie hier!

Die Anforderungen an die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien im WEG- wie auch im SEV-Bereich sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Es gibt vom Gesetzgeber keine Verpflichtung eine professionelle Hausverwaltung mit der Verwaltung einer Immobilie zu beauftragen. Das häufigste Argument, die Hausverwaltung aus den eigenen Reihen der Eigentümer zu übernehmen sind die vermeintlich reduzierten Kosten. Da das Hausverwalterhonorar zu den nicht-umlagefähigen Posten in der Hausgeldabrechnung gehört, senkt es zusätzlich die Einnahmen von Vermietern. Dieser zunächst vermeintlichen Kostenersparnis stehen die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der Immobilienverwaltung entgegen. An diese müssen sich auch private Verwalter halten müssen. Passieren hierbei Fehler, wird es sehr schnell teuer.

Die klassische Hausverwaltung erstreckt sich über die WEG-Verwaltung – also die Ebene der Eigentümer untereinander – bis hin zur sogenannten SEV-Verwaltung, die das Verhältnis Eigentümer zu Mieter betrachtet. Dabei geht es bei der Verwaltung von Immobilien nicht nur darum, Mieter zu betreuen, Mietverträge abzuschließen und zu kündigen, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu erstellen oder die laufende Instandhaltung zu sichern. Diese Aufgaben stellen nur das Tagesgeschäft dar.

Haftungsrisiken bei privaten Hausverwaltungen

Hausverwaltung ZEIT & WERT Immobilien

Bei vielen privaten Hausverwaltungen kommt es in der Praxis vor, dass bei Problemen die mangelnde Fachkenntnis des Verwalters über diverse Vorschriften oder die falsche Umsetzung schnell das Problem verschlimmern oder teure Haftungen nach sich ziehen kann. Das Wissen, dass in bestimmten Räumen Rauchmelder durch den Vermieter anzubringen sind, hat sich inzwischen rumgesprochen. Aber beachtet der private Hausverwalter alle Vorschriften und Nachweise bei der Erstellung des Energieausweises, der erforderlichen Dachbodendämmung oder der Legionellenprüfung im Rahmen der Trinkwasserhygiene-Überprüfung?

Wir wollen das Haftungsrisiko bei unsachgemäßem Handeln anhand der Legionellenprüfung näher beleuchten. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegt eine Mietwohnung einer Prüfpflicht der Trinkwasserversorgung. Wird hiergegen verstoßen – egal ob bewusst oder unbewusst – können Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 € folgen. Die Stilllegung der Wasserversorgungsanlage und anschließende Mietminderungen sind neben Klagen des Mieters auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nur weitere Aspekte.

Auch die in der aktuellen Energiesparverordnung verpflichtenden Vorgaben zur Dachbodendämmung sind oftmals unbekannt. Hiernach muss seit dem 31. Dezember 2015 die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen zum kalten Dachboden hin nach bestimmten Richtwerten gedämmt sein. Alternativ kann auch das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach eine Dämmung erhalten. Eine Missachtung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im Zweifel mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

Professionelle Hausverwaltung lohnt sich!

An den Beispielen wird deutlich: Eine private Hausverwaltung ist auf den ersten Blick eine günstigere Alternative. Entsteht durch Nicht-Wissen oder grobe Fahrlässigkeit ein Schaden, hätte sich der Gang zum professionellen Verwalter auf die nächsten Jahrzehnte gelohnt.

Eine professionelle Hausverwaltung kennt diese Themen und führt solche Aufgaben routiniert durch. Da die Expertise aus hunderten ähnlichen Fällen bereits vorhanden ist, kann das Problem meist schnell und fachmännisch gelöst werden. Auch die aktuelle Rechtsprechung, die nun für gewerbliche Immobilienverwalter nach §34c Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht verlangt, unterstützt das Bestreben. Hierdurch soll das Level professioneller Hausverwalter erhöht und gefördert werden.

Voraussetzung für den Erhalt der Erlaubnispflicht nach §34c GewO sind die Zuverlässigkeit des Verwalters, geordnete Vermögensverhältnisse und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss je Versicherungsfall eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres enthalten.

ZEIT & WERT Immobilien bietet Eigentümern im Bereich der WEG- und SEV-Verwaltung umfassende Dienstleistungen die alle genannten Aspekte abdecken und weit darüber hinaus. Neben dem „normalen“ Tagesgeschäft, decken wir alle Bereiche bis hin zur Optimierung laufender Kosten wie die Wohngebäudeversicherung sowie Gas- und Stromversorgung durch eigene Haustarife von ZEIT & WERT Immobilien exklusiv für unsere Kunden ab.

Für ein individuelles Angebot zur Verwaltung Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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