BGH Urteil zur Betriebskostenabrechnung
Jedes Jahr führt die Betriebskostenabrechnung zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Bei der Betriebskostenabrechnung gilt: Die Betriebskosten werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Wohnfläche umgelegt. Es steht den Vertragsparteien aber frei, hierzu abweichende Vereinbarungen zu treffen.
BGH entschied: Umlageschlüssel kann ohne Zustimmung des Mieters vom Vermieter bestimmt werden
In seinem Urteil vom 5. November 2014 entschied der BGH hierzu klarstellend, dass der Umlageschlüssel im Rahmen der ersten Abrechnung einseitig vom Vermieter bestimmt werden kann. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Souterrainwohnung“ in unserem umfassenden Immobilienblog.