AirBnB: Lukrative Kurzzeit-Wohnungsvermietung an Touristen

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Brandenburger Tor Berlin Der Stadtrat von Berlin-Mitte hat genug von gewerblichen Vermietern, die über Portale wie „AirBnB“ Wohnungen vermitteln und zum Teil keine Hotelsteuern bezahlen bzw. gesetzliche Grauzonen zu Lasten der Stadtkassen nutzen. Bis Januar 2015 sollen vier Aussendienstler eingestellt werden, die mit ihren insgesamt 22 Kollegen in der Hauptstadt Zweckentfremdungen von Wohnraum aufspüren sollen.

Lukrative Kurzzeit-Wohnungsvermietung an Touristen statt Ärger mit der künftigen Mietpreisbremse?

In Zeiten starker Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt – gerade in Ballungszentren – soll verhindert werden, dass Eigentümer Wohnungen nicht an Langzeitmieter, sondern an die teils wesentlich lukrativeren Touristen vermieten.

Eine gelegentliche Untervermietung z.B. in der Urlaubszeit ist weiterhin erlaubt, allerdings nur wenn die „Wohnnutzung überwiegt“.

Lohnt sich das Untervermieten wirklich?

Fuß auf Breme, Mietpreis Das Onlineportal Wimdu.de hat eine Beispielrechnung veröffentlicht: Die Miete für eine Vier-Personen-Wohnung mit 100 Quadratmetern schlage mit etwa 1200 Euro zu Buche. Bei Wimdu.de lasse sich eine Wohnung dieser Größe für 150 bis 180 Euro pro Nacht vermieten – bei zwei Wochen schlagen also Einnahmen von 2.100 bis 2.500 Euro zu Buche. Bei einem vom Europ Assistance Urlaubsbarometer ermittelten durchschnittlichen Urlaubsbudget der Deutschen von 2472 Euro ist der Urlaub damit bezahlt.

Trotzdem sollten Mieter nicht überstürzt die Wohnung an Touristen vermieten. Auch nicht, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt hat. Denn erst kürzlich hat der BGH in einem Urteil entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 210/13), dass eine Untervermietung an Touristen nicht erlaubt sei, da dies einen Unterschied zur normalerweise auf eine gewisse Dauer angelegten Untervermietung darstellt. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Heizkosten senken“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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