Souterrainwohnungen – beliebter denn je!
Knapper Wohnraum, hohe Nachfrage und Eigentümer, die ihre Kellergeschosse zu Souterrainwohnungen umbauen! Wohnraum wird immer knapper und bei hoher Nachfrage entsteht bei vielen Eigentümern der Wunsch, an einem solchen Boom der Wohnwirtschaft zu partizipieren. Kaum verwunderlich ist es folglich, dass immer mehr Besitzer von Mehrfamilienhäusern ihre Kellergeschosse zu Souterrainwohnungen umbauen, um höhere Mieterträge zu erzielen. Ähnliches gilt auch für Eigentümer von Einfamilienhäusern, bei denen der Keller als Erweiterung der Wohnfläche genutzt werden soll.
„Viele Eigenheimbesitzer stehen vor der Herausforderung, dass sie mehr Platz in ihrem Haus benötigen als einst gedacht und wollen deshalb den Keller ausbauen“, sagt Corinna Merzyn vom Verband Privater Bauherren (VPB).
Aber was muss beim Ausbau des Kellers beachtet werden?
Zunächst sollte ein Blick in die Landesbauordnung geworfen werden. Hier offenbaren sich erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, so dass pauschale Aussagen nicht getroffen werden können: „Es gibt 16 Bundesländer und 16 verschiedene Landesbauordnungen“, sagt Merzyn. „Was in Baden-Württemberg erlaubt ist, kann in Berlin verboten sein.“
So zeigt zum Beispiel der Vergleich der Mindestraumhöhe, dass hierbei in Berlin 2,50 Meter lichte Höhe vorhanden sein müssen, während es in Thüringen lediglich 2,30 Meter sein müssen. Auch die natürliche Belichtung und Rettungswege (Brandschutz) spielen eine wichtige Rolle.
Neben einem zusätzlichen Schallschutz an der Decke, damit die Bewohner der Souterrainwohnung nicht jeden Schritt der darüber lebenden Personen hören, müssen neue Fussböden verlegt werden – und trotzdem die geforderte Mindesthöhe erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, wird ein Umbau zu einem sehr teuren Unterfangen und die möglichen Mieterträge werden nur sehr schwer die entstehenden Kosten decken.
Planen Sie!
Unser Rat: Sollten Sie sich entscheiden, eine Immobilie zu kaufen, ziehen Sie eine mögliche spätere Erweiterung der tagesbelichteten Kellerräume als Wohnfläche mit in Ihre Überlegungen ein. So sparen Sie Kosten und bleiben auch zukünftig flexibel. Wichtig: Fragen Sie das zuständige Bauamt oder Ihren Immobilienexperten, ob Ihr Souterrain – zumindest teilweise – überhaupt wohnflächenfähig ist. Noch Fragen? – Rufen Sie uns an. Tel. 02235 – 95 28 95. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Betriebskostenabrechnung“ in unserem umfassenden Immobilienblog.