Gut zu wissen!

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Neue Töpfe und Pfannen vom Vermieter?

Ja, so entschied das Amtsgericht Schöneberg, der Mieter hat Anspruch auf Ersatz seiner Kosten für neues Kochgeschirr, wenn der Vermieter einen Induktionsherd anstelle des bisherigen Gasherdes einbaut. Einen Abzug neu für alt gibt es nicht. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Worauf Bausparer jetzt achten müssen“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

(AG Schöneberg vom 02.11.2016, AZ 103 C 196/16)

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