Bei einem Feuer in der Mietwohnung stellt sich schnell die Frage – wer haftet?
Die Mieter wollten aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung durch die Brandschäden die Miete nun um 15 Prozent kürzen, während der Eigentümer die Mieter zur Beseitigung der Schäden aufforderte.
Obwohl die Mieter selber für den Schaden verantwortlich waren, entschied das BGH in seinem Urteil, dass Mieter nach einem Brand in der Mietwohnung einen Anspruch haben, dass der Vermieter den Schaden beseitigt. Gleichzeitig darf der Mieter bis zur Beseitigung des Schadens die Miete in einem angemessenen Verhältnis mindern. (BGH, Urteil v. 19.11.2014, VIII ZR 191/13) Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Nettokaltmieten“ in unserem umfassenden Immobilienblog.