Was tun, wenn mein Vermieter verkauft?

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Zunächst einmal Ruhe bewahren! Denn hier gilt die alte Regel laut § 566 BGB: „Kauf bricht nicht Miete.“ Somit tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag des Verkäufers ein und für den Mieter ändert sich nichts.

Ab wann muss die Miete an den neuen Eigentümer gezahlt werden?

Eigentumswohnung in schönem Viertel Mieter sollten abwarten, bis der alte Eigentümer sie explizit auffordert, die Miete an den neuen Eigentümer zu überweisen. Um als Mieter auf der sicheren Seite zu sein, kann dieser in einer solchen Situation eine Kopie des Grundbuchauszuges anfragen. Denn formal ist die Immobilie erst an den Erwerber übergegangen, wenn dieser im Grundbuch steht.

Wird meine Miete nun teurer?

Jein! Nur wenn die aktuelle Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann der neue Vermieter die Miete erhöhen. Jedoch bleiben dem Mieter dann zunächst zwei Monate, um die Rechtmäßigkeit der Erhöhung anhand des entsprechenden Mietspiegels zu prüfen.

Sollte der neue Vermieter Modernisierungsmaßnahmen planen, so müssen diese dem Mieter mit Vorlauf von 3 Monaten gemeldet werden. Sind bestimmte Modernisierungsmaßnahmen für den Mieter unzumutbar, oder handelt es sich um Luxussanierungen, kann der Mieter gegen diese vorgehen.

Kann mir mein Vermieter kündigen?

Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, kann dieser dem Mieter aus einem gesetzlich zugelassenen Grund kündigen. Einer dieser Gründe kann z.B. der Eigenbedarf sein. Jedoch muss der Käufer, der aus Eigenbedarf kündigt, die Gründe detailliert offen legen und erläutern, warum der Eigenbedarf notwendig ist. Der Mieter hat die Möglichkeit, einer solchen Kündigung aus Eigenbedarf mit Verweis auf eine Sozialklausel zu widersprechen. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Gründen wie Krankheit oder Alter. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Eigentümer aufgepasst“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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