Käufer oder Bauherr? – Bauträgerverträge genau prüfen!
Auf welche Unterschiede Sie beim eigenen Bauvorhaben achten müssen
Wer bauen will findet in zahlreichen Immobilienanzeigen auch Grundstücke, die von Bauträgern angeboten werden. Auf diesem Wege erworbene Immobilien bieten den Vorteil, dass für alle Fragen ein Ansprechpartner – sprich der Bauträger – zur Verfügung steht. Werden Grundstück und Immobilie unabhängig voneinander erworben, kommt mit einem Fertighaushersteller ein sogenannter Bauvertrag zustande. Werden Immobilie und Grundstück zusammen von einem Bauträger gekauft, handelt es sich wiederum um einen Bauträgervertrag. Folglich ist bei letzterem der Erwerber kein Bauherr, sondern nur Käufer. Daher stellt der Bauträger die gesamte Immobilie (schlüsselfertig) her und der Käufer muss sich, im besten Fall, um nichts weiter kümmern.
Bauträgerverträge genau prüfen
Die Verantwortung abzugeben und einen Profi an seiner Seite zu haben klingt verlockend. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Bauträger auch während der Bauphase noch große Einflussnahme hat. Je nach Formulierung im Kaufvertrag und auf Basis der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) kann der Verkäufer beispielsweise noch nachträglich die Teilungserklärung abändern. Des Weiteren ist ein nicht zu vernachlässigender Punkt auch die vorzeitige bzw. an den Fertigstellungsgrad geknüpfte Teilzahlung.
Wie bereites in unserem Artikel über die Erhöhung der Grunderwerbssteuer in NRW von 5 auf 6,5 Prozent erwähnt, muss bei den beiden oben beschrieben Konstellationen beachtet werden, dass beim separaten Kauf nur Grunderwerbsteuer auf das Grundstück, nicht jedoch auf die Immobilie zu zahlen sind. Allerdings bei Abschluss eines notariellen Bauträgervertrags die Zahlung auf die gesamte Summe von Grundstück und Immobilie entfällt.
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