Ist das dauerhafte Aufhalten von Brandschutztüren strafbar?
Jeder kennt es! In vielen Mehrfamilienhäusern werden Brandschutztüren häufig mit Keilen versperrt oder durch andere Konstruktionen dauerhaft offen gehalten. Doch ist dies auch erlaubt? Welche Risiken drohen?
Sinn und Zweck von Brandschutztüren
Brandschutztüren oder auch „Feuerschutzabschlüsse“ verhindern in Gebäuden das Ausbreiten eines Feuers. Voraussetzung dafür sind Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung. Dabei müssen in der Regel Durchgänge durch Brandwände mit Brandschutztüren versehen werden. Auch an die Brandschutztüren gelten unterschiedliche Ansprüche. Dabei wird unterschieden, ob die Wand z.B. feuerbeständig sein muss oder nicht. Die entsprechenden Regelungen hierzu finden sich in § 9 MVStättVO.
Die geprüfte und testierte Feuerfestigkeit bzw. Beständigkeit der Türen wird dabei mit einer Zahl mit dem Präfix „T“ angegeben und jeweils in 30er bzw. 60er Minuten Schritten angegeben. So hält eine Brandschutztür mit der Kennziffer T60 einem Feuer mindestens 60 Minuten stand.
Nicht zu verwechseln sind Brandschutztüren mit Rauchschutztüren. Zwar können beide Eigenschaften in einer Tür kombiniert werden, allerdings kann auch z.B. aufgrund der nicht vorhandenen Notwendigkeit und aus Kostengründen unterschieden werden.
Funktion von Brand- und Rauchschutztüren in Gebäuden durch Keile eingeschränkt
Es ist offensichtlich, dass eine offene Rauch- oder Brandschutztüre in einem Gebäude den kompletten Brandschutz verhindert und eine unkontrollierte Ausbreitung eines Feuers riskiert. Daher ist es elementar, dass Feuerabschlüsse immer und wirklich immer regulär geschlossen sind.
Da auch der Gesetzgeber diese Notwendigkeit als sehr wichtig erachtet, machen sich Personen die Brandschutztüren nicht ordnungsgemäß verschließen nach § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar.
Türautomatiken können Abhilfe schaffen
Nun gibt es natürlich Immobilienbewohner, die schlichtweg keine Lust auf das ständige öffnen und schließen von Brandschutztüren haben, wenn sie diese auf ihrem täglichen Weg durch die heimische Immobilie mehrmals durchlaufen.
Hierfür gibt es mittlerweile Techniken, die z.B. durch automatische Türmechanismen im Fall von Feuer oder Rauch die Türen selbstständig schließen. Ein mechanisch angebrachter Türkeil verhindert dies in jedem Fall!
Bitte nie Brandschutztüren verkeilen!
Daher: Verkeilen Sie bitte nie Brand- oder Rauchschutztüren. Katastrophen wie Feuer haben leider oft die Eigenschaft, unvorhergesehen und völlig unerwartet zu kommen. Auch die berühmten „ich bin ja nur 5 Minuten am Auto“ können hierbei schon ausreichen, damit eine offene Brandschutztüre nicht mehr ihren Zweck erfüllen kann und im schlimmsten Fall Menschenleben in Gefahr bringt.