Wer zahlt die Reparatur an der Heizung in der Wohnung?

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Heizthermen – Kosten für Reparaturen müssen vom Vermieter getragen werden

Es gibt Mehrfamilienhäuser, in denen jede einzelne Wohnung eine separate Heizung hat. Anders als bei einer Zentralheizung, die oftmals im Keller der Immobilie zu finden ist, hängen diese Heizungen typischerweise in der Küche oder dem Badezimmer der Wohnung. Im Falle einer Gasversorgung spricht die Fachliteratur auch von Gas-Etagenheizungen. Aber was passiert, wenn diese Heizung innerhalb der Wohnung des Mieters ausfällt oder einer Reparatur bedarf? Ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Köln gibt hierzu Auskunft.

Vermieter sind berechtigt, ihren Mietern Kosten für Kleinreparaturen in der Wohnung aufzuerlegen (bis zu 80€ im Einzelfall). Dies gilt, wenn es um Einrichtungen geht, die „dem häufigen Zugriff der Mieter ausgesetzt“ sind. Dazu zählen etwa WC-Anlagen, Wasch- und Abflussbecken und sonstige sanitäre Einrichtungen sowie Fenster und Rollläden. Nicht dazu gehören aber zum Beispiel Heizthermen, so das AG Köln.

Vermieter hat das Nachsehen

Begründung: „Mit der Heiztherme, die für die Warmwasserversorgung zuständig ist, kommt ein Mieter so gut wie gar nicht in Berührung, da hier in der Regel nichts einzustellen ist, jedenfalls nicht häufig“. Im konkreten Fall wollte der Vermieter die Kosten für eine Reparatur an der Heiztherme in Höhe von 52€ vom Mieter ersetzt haben. Nach dieser Rechtsprechung blieb der Vermieter letzten Endes auf den Kosten sitzen. (AG Köln, 210 C 324/10)

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