Schilderwahnsinn in Deutschland – worauf Eigentümer achten müssen
Über einen Mangel an Schildern kann man in Deutschland nicht klagen. Wo man sich auch aufhält, überall befinden sich Schilder, die warnen, verbieten, hinweisen oder aufklären. Nicht immer ist allerdings klar, welche rechtlichen Konsequenzen solche Tafeln haben.
Befreien sie den Aufsteller von seiner Verkehrssicherungspflicht? Sind sie unbedingt und in jedem Fall einzuhalten? Wer kommt für die Kosten der Anbringung auf?
Nicht überall, wo Gefahr droht, muss das auch mit einem Warnschild zur Kenntnis gebracht werden. Ist nur ein fest umrissener Kreis von Menschen betroffen, kann man darauf verzichten. So war es bei einem Rolltor, dass die Einfahrt zu einer Tiefgarage verschloss. Das Tor schloss sich automatisch nach drei Minuten. Ein Kleinbusfahrer der nicht zur Hausgemeinschaft gehörte, wusste das nicht. Da sich der Kleinbusfahrer bei der Einfahrt in die Tiefgarage zu lange Zeit ließ, wurde sein Fahrzeug durch das sich schließende Tor beschädigt. Das Landgericht Köln (Az.: 29 S 57/11) wies eine Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zurück. Ein Schild sei hier wegen des „beschränkten Verkehrs“ am Rolltor nicht nötig gewesen.
Ein weiteres Urteil: Windstärke nicht berücksichtigt
An vielen Baustellen sind zur Information der Passanten Warn- und Hinweisschilder montiert. Bei der Anbringung dieser Schilder sollte nach Meinung der Rechtsprechung größte Sorgfalt walten. Berücksichtigt der Aufsteller die in einer Region üblichen Windstärken nicht, löst sich deswegen ein Schild und richtet beim Herunterfallen einen Sachschaden an, dann muss er unter Umständen dafür haften. Das Amtsgericht Bergheim (Az.: 26 C 274/06) sprach einem Pkw-Halter für den Schaden an seinem geparkten Auto ca. 1.100 Euro Schadenersatz zu.
Die fortschreitende Technisierung bringt es mit sich, dass zum Beispiel an Immobilien mit Sensoren betriebene Markisen installiert werden, die bei einem bestimmten Sonnenstand eigenständig ausfahren. Hier ist ein Hinweisschild anzuraten, falls Fremde damit in Kontakt kommen könnten. Solch eine Markise befand sich an einem Haus, in dessen Nähe über Nacht ein Wohnmobil geparkt wurde. Am Morgen setzte sich dann die Markise in Bewegung, wurde aber durch das im Wege stehende Wohnmobil gestoppt und schwer beschädigt.
Der Hausbesitzer forderte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 1 U 247/04) 5.000 Euro Schadenersatz. Doch den erhielt er nicht. Der Fahrzeughalter habe ja nichts von der selbst ausfahrenden Markise wissen können. Und ein Schild sei nicht vorhanden gewesen.
Mehr interessante Themenbeiträge im Hinblick auf spannende Immobilienurteile finden Sie in unserem Blog!