Erfahrungen aus Sicht eines Immobilienkäufers – Immobilienmakler Horrorstories!

Wenn wir uns zum wöchentlichen Jour-Fix in unserem Büro in großer Vertriebsrunde treffen, ist auch der Austausch eigener Erfahrungen rund um das Thema „Immobilienmakler“ und die Sicht aus Käufer-, Mieter- oder Interessentenbrille sehr interessant.

Denn selbstverständlich hat auch jeder von uns bereits die Erfahrung sammeln dürfen, wie es aus Käufer- oder Mietersicht ist, mit einem Immobilienmakler Kontakt zu haben. Hierbei reicht unser Erfahrungsschatz von wirklich guter Betreuung bis hin zu richtigen Horrorstories! Wer ein bisschen schmunzeln möchte, der ist hier genau richtig. Aber Achtung: Wir nennen selbstverständlich keine Namen, geben aber durchaus Hinweise woran Sie einen seriösen Makler erkennen können. Viel Spaß!

Fall 1: „Wir arbeiten mit Add-On’s“

Ich suchte nach einer Eigentumswohnung für meine Freundin und mich im Großraum Köln/Bonn. Wichtig war hierbei die Anbindung an den ÖPNV und die mögliche Vermietbarkeit, sollten sich unsere Lebensumstände ändern, da ich beruflich versetzt werden kann. Aufgrund der schwierigen Marktlage suchten wir schon sehr lange erfolglos, als wir über unsere Suche im Immobilienscout auf ein vermeintlich gutes Angebot stießen. Es handelte sich dabei um eine 80 m² große Maisonettewohnung in Sankt-Augustin in einem Mehrfamilienhaus Baujahr 1984. Der angebotene Verkaufspreis laut Exposé lag bei 200.000 € inkl. Küche und Tiefgaragenstellplatz.

Gesagt getan, und schon am kommenden Wochenende hatten wir kurzfristig einen Besichtigungstermin mit dem zuständigen Immobilienmakler vereinbart. Wir baten bereits im Vorgang zur Besichtigung um die Übersendung entscheidungsrelevanter Unterlagen. Gerade im Hinblick auf eine schnelle Kaufzusage ist es bei Eigentumswohnungen wichtig, einen Überblick über die Instandhaltungsrücklage sowie die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre zu haben. Allerdings erhielten wir von dem Immobilienmakler vorab – trotz mehrfacher Bitte – keine Unterlagen.

Der Besichtigungstermin:

Bereits als wir in die Straße der Immobilie bogen, zeigte sich, dass die im Exposé bewusst gewählten Bilder und nicht erwähnten Informationen wie z.B. der Ausrichtung des Balkons leider negativ überraschten. Die Wohnung lag zur stark befahrenen Straße inkl. Straßenbahn – dies wurde im Exposé durch geschickte Winkelaufnahmen des Balkons verdeckt und auch der Zustand des Gebäudes entsprach nicht den im Exposé gemachten Angaben. Nun gut, dachten wir uns und ließen uns vom Makler zunächst recht unspektakulär die Wohnung zeigen. Die Eigentümer bewohnten zu der Zeit die Immobilie noch selbst und waren bei der Besichtigung dabei.

Plötzlich 20 % Kaufpreissteigerung

Zum Ende der Besichtigung landeten wir im oberen Geschoss der Maisonettewohnung und es wurde interessant, als der Immobilienmakler plötzlich das Thema Kaufpreis ansprach. Laut Exposé sollte die Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz und Küche inklusive zusammen 200.000 € kosten. Der Immobilienmakler sprach nun mit einer Selbstverständlichkeit davon, dass ein Gebot über 235.000 € vorläge und wir mindestens nun 240.000 € bieten müssten. Leicht irritiert über die Preissteigerung um 20 % fragten wir, woher der neue Preis denn käme und erhielten als Antwort man arbeite mit „Add-On’s“. Welche diese denn seien blieb er uns schuldig und auf die Frage ob es sich bei dem Tiefgaragenstellplatz um ein Sondernutzungsrecht handelt konnte er uns keine qualifizierte Auskunft geben, da der Immobilienmakler nicht wusste was dies sei.

Seriöse und transparente Kaufpreisgestaltung

Da ich selbst schon seit 8 Jahren als Immobilienmakler arbeite, war ich an dieser Stelle nicht nur irritiert sondern fühlte mich auch leicht veräppelt. Wir brachen den Besichtigungstermin nach dem plötzlichen Preisanstieg ab und bedankten uns höflich, wohl wissend dass wir die Immobilie so nicht erwerben werden – egal ob sie uns gefällt oder nicht.

Fazit: Wie Sie sehen spielt die richtige Wahl des Immobilienmaklers eine große Rolle. Seriöse Immobilienmakler erkennen Sie daran, dass vor der Vermarktung einer Immobilie die sorgfältige Aufarbeitung aller Unterlagen erfolgt und hieraus resultierend eine Wertermittlung, die den Verkaufspreis und tatsächlichen Wert der Immobilie widerspiegelt.

Immobilienmakler Horrorstories Fail

Eine plötzliche Preissteigerung zeigt nur den Versuch, in einem stark von Nachfrage geprägten Immobilienmarkt den Käufern Geld aus der Tasche zu ziehen, dass (leider) viele bereit sind zu zahlen – nicht weil die Immobilie den Wert widerspiegelt, sondern nur um die Immobilie zu bekommen.

Denken Sie immer daran: Sollten Sie eine Immobilie irgendwann verkaufen, bekommen Sie in einem langfristig „normalen“ Markt auch nur den tatsächlichen Wert der Immobilie. Alles darüber hinaus ist Ihr eigenes Risiko.

Fall 2: „Unterlagen gibt’s nur gegen Kaufgebot“

Ich wollte mir eine kleine Eigentumswohnung in der Bonner Südstadt als Kapitalanlage ansehen. Die Wohnung sollte ca. 25 m² groß sein und mit Balkon, kleiner Einbauküche und Tiefgaragenstellplatz in Summe 109.000 € kosten.

Nachdem die Anzeige im Immobilienscout24 geschaltet wurde meldete ich mich bei der betreuenden Immobilienmaklerin und vereinbarte einen Besichtigungstermin. Auf zahlreiche Fragen die im Exposé nicht beantwortet wurden verwies mich die Maklerin darauf, zunächst die Wohnung zu besichtigen und einen ersten „Eindruck“ zu bekommen, ehe dann über Gebote der richtige Käufer gefunden werden sollte.

Der Besichtigungstermin – kurz und knackig!

Die Besichtigung war recht eng getaktet und es erschienen aufgrund der Lage viele interessierte Käufer. Wir wurden in Gruppen von drei Personen vor dem Hauseingang in Empfang genommen und in die Wohnung geführt. Hier angekommen bat man uns, ein sehr kompliziertes Formular auszufüllen. Da wenig Zeit war und von Seiten der Maklerin etwas Hektik verbreitet wurde, war es mir nicht möglich das Unterschriebene in Ruhe zu lesen. Ich meine mich zu erinnern, dass es darum ging, mich zukünftig zu kontaktieren und zu beraten. Es gab meinem Verständnis nach allerdings keinen Zusammenhang zur besichtigten Immobilie.

Während der Besichtigung fielen mir mehrer Dinge am Haus auf – unter anderem aufgeplatzte Stellen an den Balkonen die bei einem Baujahr 1982 durchaus üblich sind, allerdings das Risiko einer aufwändigen Balkonsanierung tragen. Auf meine Frage sagte die Maklerin, dass eine Balkonsanierung tatsächlich beschlossen sei und sich in den Protokollen wiederfinden würde.

Ist doch nur halb so schlimm…oder?

Ca. 10 Minuten später war die Besichtigung bereits vorbei. Ich erkannte für mich, dass ein Gebot nur sinnvoll ist, wenn ich mir ein Bild über den Zustand der Immobilie machen und vor allem einen Einblick in die Unterlagen erhalten kann.

Ich bat also die Maklerin erneut um Übersendung der Unterlagen. Hierauf erhielt ich nur die Rückmeldung doch bitte zuerst ein Gebot abzugeben – was mich etwas verwunderte. Mit der Begründung, natürlich erstmal eine fundierte Basis für ein Gebot zu erhalten verwies sie mich dann darauf, dass bereits zahlreiche Gebote deutlich über dem Angebotspreis von 109.000 € eingegangen seien und ich somit nicht in die Auswahl der möglichen Käufer komme.

Ist das so normal?

Wirklich verwundert und etwas enttäuscht über meine verlorene Zeit und das unseriöse Vorgehen bedankte ich mich und ließ die Sache auf sich beruhen. Nur meine langjährige Erfahrung sagte mir, dass es sich um dieses Vorgehen nicht um den „Normalfall“ bzw. einen seriösen Makler handeln kann.

Fazit: Ein seriöser Immobilienmakler fasst für Sie alle relevanten Informationen rund um die Immobilie in einem aussagekräftigen Exposé zusammen und stellt Ihnen sämtliche als Basis für das Exposé genutzten Unterlagen zur Verfügung.

Bei einer Besichtigung sollte zudem die Immobilie im Vordergrund stehen. Wir können Ihnen nur davon abraten, irgendwelche Unterlagen zwischen „Tür und Angel“ zu unterschreiben. Selbstverständlich sind Immobilienmakler zum Nachweis bestimmter Informations- bzw. Aufklärungspflichten gesetzlich angehalten, allerdings sollte dies stets transparent und ohne Zeitdruck passieren.

Stellen Sie kritische Fragen und beharren Sie auf einer ordentlichen Auskunft! Ein seriöser Immobilienmakler wird Ihnen die offenen Fragen beantworten und die notwendigen Informationen besorgen, wenn keine klare Lösung auf der Hand liegt!

Fall 3: „Es handelt sich um einen Ost-West-Balkon!“

Es war eine recht normale Wohnungsbesichtigung und so gingen wir gut vorbereitet mit allen Unterlagen zur Besichtigung. Dort angekommen hatten wir das Gefühl, dass der Makler sich selbst nie bzw. wenn dann nur marginal mit der Wohnung beschäftigt hatte. Bei jeder Frage folgte ein Blick in die Unterlagen und auch fachliche Fragen konnten nicht beantwortet werden. Dabei handelte es sich um einen älteren Immobilienmakler, der schon lange im Geschäft zu sein schien.

Unser kleines Highlight während dieser Besichtigung war auf die Frage der Balkonausrichtung die Antwort: „Es handelt sich um einen Ost-West-Balkon!“

Vielleicht nur ein schlechter Tag?

Fazit: Na klar, es kann vorkommen dass man einen schlechten Tag hat und vielleicht die Himmelsrichtung des Balkons vergisst und nachschauen muss, aber bei einer Besichtigung darf ich von einem Immobilienmakler zumindest erwarten, dass sich dieser im Vorhinein mit der Immobilie beschäftigt hat. Dies nicht nur zu Informationszwecken des Kauf- oder Mietinteressenten, sondern alleine weil die gründliche Aufarbeitung von Objektunterlagen Voraussetzung für eine seriöse Immobilienbewertung ist. Themen wie die Ausrichtung des Balkons haben z.B. direkten Einfluss auf den Freizeitwert einer Immobilie oder deren zukünftige Vermietungschancen oder z.B. das Verhältnis umlagefähiger zu nicht-umlagefähigen Kosten, dass für Investitionsentscheidungen relevant ist.

Was macht ZEIT & WERT Immobilien anders?

Wir Immobilienmakler, Hausverwalter und Finanzierungsspezialisten von ZEIT & WERT Immobilien kennen aufgrund oben geschilderter Erfahrungen nur zu gut die Perspektive unserer Kunden. Allein dies ist Ansporn genug es besser zu machen! Regelmäßige Fortbildungen und die vollständige, kompetente und vor allem transparente Betreuung unserer Kunden stehen dabei im Vordergrund. Unsere vielen Referenzen und positiven Bewertungen unterstützen uns und geben uns wertvolles Feedback für die Zukunft.

Was Sie bei uns nie erleben werden: Es gibt einen festgelegten Verkaufspreis – dieser steht im Exposé. Sollten Sie die Immobilie besichtigt haben (natürlich stellen wir Ihnen alle relevanten Entscheidungsunterlagen zur Verfügung) und die Immobilie zu dem veröffentlichten Kaufpreis erwerben wollen, können Sie diese mit vorliegender Finanzierungsbestätigung reservieren. Dann ist die Immobilie für Sie geblockt und wir bereiten mit Ihnen zusammen in Ruhe den notariellen Kaufvertrag vor.

Transparenz und offene Kommunikation

Aussagen wie: „Da bietet plötzlich einer mehr, wollen Sie auch noch mal Ihr Gebot erhöhen.“ oder „Wir arbeiten mit Add-On’s.“ werden Sie bei uns nicht hören.

Offene Kommunikation und ein für unsere Käufer und Verkäufer transparenter Verkaufsprozess sind unsere Bausteine für die zufriedene Abwicklung des Immobilienverkaufs für alle Vertragsparteien.

Haben auch Sie eine lustige Immobilienmakler-Geschichte zu erzählen? Erzählen Sie sie uns!

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