Ein Mann hatte einen kleinen Bergahorn in seiner Loggia in der Münchner Innenstadt seit 15 Jahren wachsen lassen. Das Amtsgericht entscheidet: Die Pflanze muss weg.
Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung in der Regel keine Bäume pflanzen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.
Was war passiert?
Ein Mieter hatte in seiner Loggia in der Münchner Innenstadt vor Jahren einen kleinen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Der wurde allerdings so groß, dass er seit inzwischen mindestens 15 Jahren eine deutlich nach außen sichtbare Krone hatte. Die Vermieterin forderte den Mann seit 2015 mehrfach auf, den Baum loszuwerden, weil er unkontrolliert aus dem Balkon herauswuchere – doch der Mieter wollte nicht. Sein Einwand: Die Bepflanzung des Balkons nach eigenen Wünschen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Tut er nicht, entschied das Amtsgericht (Az.: 461 C 26728/15). Der zuständige Richter gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter dazu, den Ahornbaum samt Erdreich und Wurzelwerk fachgerecht und dauerhaft zu beseitigen.
„Ahornbäume können, wie allgemein und damit auch Gerichts bekannt ist, mehrere Meter hoch werden und einen Stammdurchmesser von mehr als einem Meter annehmen. Sie sind damit zum Halten auf Loggien in mehrstöckigen Häusern in Innenstädten nicht geeignet und werden üblicherweise in München darauf auch nicht gehalten. Auf die Umstände und Verhältnisse in anderen Ländern, etwa in Mailand, kommt es dabei nicht an“, befand das Gericht.
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