Wohnungsschlüssel verloren – was müssen Mieter beachten?

,
Wohnungssschlüssel verloren und nun

Ärgerlich, doch wer kennt es nicht! Es passiert immer wieder – kurz vor der eigenen Haustür der Schock: Der Schlüssel ist weg? Doch was müssen Mieter beachten, wenn sie den Schlüssel zur Wohnung verlieren? Und müssen Mieter beim Verlust des Schlüssels den Vermieter verständigen und sogar die Kosten des Ersatzes bezahlen?

Mieter müssen den Vermieter über den verlorenen Schlüssel informieren

Wenn der erste Schock verdaut ist, müssen Mieter ihren Vermieter über den Verlust des Schlüssels zur Wohnung zunächst informieren. Die Frage, ob die Kosten für den verlorenen Schlüssel durch den betroffenen Mieter getragen werden müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr kommt es dabei auf die Frage an, ob der Mieter ein Verschulden am Verschwinden des Schlüssels hat.

Mieter, die ihren Schlüssel unter der Fußmatte verstecken und nun den Verlust beklagen, können davon ausgehen, dass es sich dabei um das eigene Verschulden handelt und ein Vermieter die Kosten beim Mieter geltend machen wird. Anders sieht es aus, wenn es sich um Diebstahl handelt – sprich, wenn sich der Schlüssel beispielsweise in einer geklauten Handtasche des Mieters befand. Hierbei ist fraglich, ob dem Mieter ein Verschulden vorgeworfen werden könne.

Kostenpunkt Schließanlage – wird‘s jetzt richtig teuer?

Moderne Immobilien regeln den Zutritt zum Gebäude oft über Schließanlagen. Der Vorteil einer Schließanlage ist dabei der Grundsatz „ein Schlüssel für alles“. So können Bewohner einer Immobilie mit einem Schlüssel sowohl den Hauseingang als auch die eigene Wohnungstür, das Kellerabteil etc. öffnen. Im Umkehrschluss bedeutet der Verlust eines Schlüssels der Teil einer Schließanlage ist auch, dass im Falle eines verschwundenen Schlüssels alle der Schließanlage des Gebäudes zugehörigen Schlüssel getauscht werden müssen. Ein immenser Aufwand!

Doch auch hier gilt: Nicht gleich in Panik verfallen! Wenn beispielsweise mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass der Schlüssel nicht in die Hände von Dritten gelangt, die sich aufgrund von Informationen am Schlüssel Zugang zum Gebäude verschaffen können, muss auch nicht die komplette Schließanlage getauscht werden.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem Segeltörn der Schlüssel ins Meer fällt oder der Schlüssel ohne Anhänger und die Möglichkeit der Zuordnung in einer anderen Stadt verloren geht. Hierbei spielt auch der Grundgedanke der Verhältnismäßigkeit eine wesentliche Rolle.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung der Verlust fremder Schlüssel wie der zu Ihrer privaten Mietwohnung oder der zur Arbeitsstelle mit abgedeckt ist.

von