Was tun, wenn der Baum des Nachbars stört?

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Ein Baum, zwei Nachbarn – viel Ärger! Oftmals sorgt der Baumbewuchs des Nachbars in Deutschland für Ärger und Nachbarschaftsstreit. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Nachbarschaftsgesetz die Vorgaben zur Handhabung solcher Fälle detailliert geregelt.

Nachbarschaftsstreit unter Eigentümern von Immobilien In einem konkreten Fall wuchsen die Nadelbäume des Nachbarn im Schnitt knapp 15 Meter hoch, boten aber durch die erst in 4 Metern anfangenden Äste keinen Sichtschutz sondern sorgten bei der Grundstücksbesitzerin für Unmut, da der Schattenfall und die Wurzelbildung ihren Teil der Grundstücksgrenze unbenutzbar machte. Daraufhin entfernte die Grundstückeigentümerin die auf ihrer Seite befindlichen Wurzeln – zum Unmut des Nachbarn, welcher diese daraufhin verklagte, da er die Verkehrssicherheit seiner Bäume gefährdet sah.

Die Richter des Landgerichts teilten jedoch die Ansicht der Beklagten und wiesen die Klage ab. Der Nachbar klagte darauf weiter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, musste dort aber endgültig seine juristische Niederlage hinnehmen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Mai 2014, 12 U 168/13).

Im Zweifel für den Angeklagten?!

Der Eigentümer eines Grundstücks hat danach das Recht, Wurzeln, die vom nachbarlichen Grundstück auf sein Grundstück überwachsen, zu entfernen, sofern eine wesentliche Beeinträchtigung in der Nutzung seines Grundstücks vorliegt. In diesem Fall sind die Interessen der Grundstückseigentümer an der Fällung der Bäume höher zu bewerten als die der Eigentümer der Bäume. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Aufgepasst beim Altbau“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

Unser Tipp: Sprechen hilft! Bevor die Fronten am Gartenzaun zu verhärtet sind, lohnt sich die gemeinsame Aussprache. Andernfalls wird es oft teuer für die Streithähne,

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