Der berühmte Spruch „Eigentum verpflichtet“ gilt grundsätzlich auch für Immobilienbesitzer – insbesondere im Hinblick auf die sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Gehen bei einem Sturm Dachziegel fliegen, müssen Eigentümer darauf achten, ob sie gegebenenfalls ihre Pflicht zur Unterhaltung des Gebäudes erfüllt haben.
Was war passiert?…