Die wichtigsten Neuerungen beim Immobilienkauf im Jahr 2021

, ,

Das Corona-Krisenjahr 2020 bot viele Veränderungen und auch die Verknappung von Immobilienangeboten im Immobilienmarkt führte zu weiter steigenden Preisen. Wir richten den Blick nach vorne und schauen, welche Veränderungen auf Käufer von Immobilien im Jahr 2021 zukommen.

1. Geteilte Maklerkosten

Einen Tag vor Weihnachten trat am 23. Dezember 2020 das neue „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Was zunächst sehr kompliziert klingt, ist auf den zweiten Blick gar nicht so schwer zu verstehen. Die Politik verfolgt im Wesentlichen mit dieser Neuregelung eine gleichmäßige Verteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer, da in einigen Bundesländern die Provision ausschließlich vom Käufer zu zahlen war.

Neu ist dabei auch, dass ein Maklervertrag nun zwingend der Textform bedarf. Dieser kam bisher bereits durch konkludentes – also schlüssiges – Verhalten zustande. Eine Änderung, die bei Immobilienanfragen sowohl auf Seiten der Kaufinteressenten wie auch der Makler für erhöhten Administrationsaufwand sorgen wird.

Für ganz ausführliche Informationen zum neuen Maklergesetz haben wir einen eigenen Artikel geschrieben. Diesen finden Sie hier.

Was ist neu beim Immobilienkauf

2. Das Baukindergeld wird verlängert

Die staatliche Förderung zum Eigenheim für junge Familien wird in Form des Baukindergeldes bis Ende März 2021 verlängert. Bis dahin können Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kaufen wollen, bei der KfW Bank den entsprechenden Baukindergeld-Zuschuss beantragen. Für jedes Kind unter 18 Jahren werden jährlich 1.200 Euro vom Staat ausgezahlt. Die Förderung läuft maximal 10 Jahre, jedoch maximal nur solange bis das Kind volljährig ist.

Für die Förderfähigkeit zählt der Termin des notariellen Kaufvertrages. Dieser muss vor dem Ende des Förderzeitraums, also dem 31.03.2021 liegen. Das jährliche brutto Haushaltseinkommen der Familie darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro.

3. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Änderungen für Altbauten

Bisher galten im Bereich von Alt- und Bestandsimmobilien hinsichtlich der energetischen Bilanz und Verbräuche u.a. das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Eneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Diese Vorgängergesetze werden durch den Gesetzgeber nun im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereinheitlicht und konkretisiert.

Zwei Dinge auf die Käufer nach den neuen Regeln besonders achten sollten:

a) War bisher nur der Verkäufer verpflichtet, den Energieausweis einer Immobilie zu erstellen und vorzulegen, wird diese Pflicht nun auf den Makler erweitert. (Gut, dass die Käufer von Immobilien bei ZEIT & WERT Immobilien zu allen Objektunterlagen selbstverständlich auch immer einen Energieausweis erhalten :))

b) Die meisten Käufer von Alt- und Bestandsbauten sanierten nach dem erfolgreichen Kauf einer Immobilie recht zügig drauf los. Dies geht jetzt zumindest für energiesparende Maßnahmen wie die Dämmung oder den Fensteraustausch nicht mehr ohne Weiteres. Im neuen Gesetz wird vorgeschrieben, zunächst ein Beratungsgespräch z.B. bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale zu führen.

Tipp: Keine Angst! Sie müssen hierfür keine zusätzlichen Kosten fürchten. Das obligatorische Beratungsgespräch ist nur dann zu führen, wenn es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.

4. Heizkosten steigen und steigern die Attraktivität energetischer Sanierungen

Wer die Preise für Kraftstoffe an Tankstellen zum Jahreswechsel beobachtet hat, konnte einen deutlichen Preisanstieg feststellen. Neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer wird seit Anfang 2021 auf fossile Energieträger eine CO2 Abgabe von 25 Euro pro Tonne erhoben. Alte Öl- und Gas-Heizungen werden also zusätzlich besteuert und kostenintensiver.

Tipp: Wenn Sie in einem Altbau leben, lohnt sich in Zeiten niedriger Zinsen ein Gespräch mit einem Energieberater. Dieser zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, über förderfähige Maßnahmen die Energiebilanz Ihrer Immobilie zu verbessern und so langfristig Kosten zu sparen.

5. Die Mehrwertsteuer ist zurück auf dem Vor-Corona-Niveau

Apropos Mehrwertsteuer. Verbraucher merken seit dem 01. Januar 2021 wieder die vor Corona gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Neben den täglichen Ausgaben für Konsum fällt dies für Immobilienkäufer besonders bei den Nebenkosten oder anstehenden Mode

rnisierungs-/Handwerkerkosten ins Gewicht.

6. Das neue Wohneigentumsgesetz

Für Besitzer von Eigentumswohnungen ist besonders die novellierte Form des Wohneigentumsgesetzes (WEG) interessant. Die Änderungen traten zum 01. Dezember 2020 in Kraft. Neben zahlreichen Anpassungen hinsichtlich der Verwaltung ändert sich das Kostenrisiko für Eigentümer dahingehend, dass die Beschlussfähigkeit verändert wird.

Scheiterten bisher größere Maßnahmen oder bauliche Veränderungen einer Immobilie an der fehlenden Mehrheit, sind diese jetzt auch bereits mit einfacher Mehrheit beschlusskräftig. Dabei werden die Kosten grundsätzlich auf die Eigentümer umgelegt, die bei einfacher Mehrheit für den Beschluss gestimmt haben. Erfolgt die Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit, tragen alle Eigentümer die anstehenden Kosten gleichermaßen.

7. Die Wohnungsbaupräme steigtImmobilienjahr 2021

Für diejenigen, die noch keine Immobilie gekauft haben und hierfür noch über einen Bausparvertrag Vermögen ansparen wollen, gibt es eine gute Nachricht. Die Jahreseinkommensgrenze für die staatliche Wohnungsbauprämie zur Förderung von Bausparverträgen liegt nun bei 70.000 Euro für Paare respektive 35.000 Euro für Singles.

Ausblick

Das Team von ZEIT & WERT Immobilien steht natürlich auch in diesem Jahr allen Käufern, Mietern, Verkäufern, Vermietern und Eigentümer bei allen Fragen rund um die Immobilie jederzeit zur Verfügung. Unsere Leidenschaft ist unser Beruf und wir freuen uns, mit unseren Kunden gemeinsam neue Wege zu bestreiten und einen Mehrwert zu generieren.

Bleiben Sie gesund!

von