Bestellerprinzip bei der Vermietung – Wirkung verfehlt?

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Voraussichtlich im Herbst liegt der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz der Bundesregierung vor. Bisher gilt, dass der Mieter die Provision des Maklers bezahlt (und in etlichen Regionen Deutschlands gilt das beim Kauf auch für den Erwerber). Der Gesetzgeber will dies nun ändern und das in anderen Bereichen des täglichen Lebens selbstverständliche Bestellerprinzip gesetzlich durchsetzen. Demnach soll derjenige, der eine Leistung bestellt, diese auch bezahlen. Diese Regelung macht in vielen Fällen Sinn, da der Besteller in der Regel auch den größten Nutzen aus der Dienstleistung zieht. Aus Sicht des Gesetzgebers stellt zudem der Käufer bzw. Mieter die wirtschaftlich schwächere Partei dar, die es zu schützen gilt.

Das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien

Unserer Meinung nach ergibt die neue Regelung durchaus Sinn und entspricht unserem Empfinden für Gerechtigkeit. Jedoch sollte bei dem Gesetzesentwurf auf bestimmte Dinge geachtet werden: Die aktuelle Formulierung sieht vor, dass immer der Vermieter die Provision zahlen muss. Sollte der Makler jedoch von einem potenziellen Mieter bestellt worden sein, müsste laut „echtem“ Bestellerprinzip der Mieter die Provision zahlen. Wir plädieren deshalb für eine einheitliche Lösung. Eine Unterschrift wird auf einem Papier getätigt

Des Weiteren gilt es in Zukunft den Markt sorgsam zu beobachten. Sollte eine Änderung des Wohnvermittlungsgesetzes lediglich dazu führen, dass Miet- bzw. Kaufpreise entsprechend steigen bzw. die Bestellerkosten z.B. in überteuerten Mobiliar- oder Renovierungsablösen etc. „versteckt“ werden, so hat das Gesetz seinen Nutzen für die „nicht-bestellende“ Partei verfehlt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, durch kluge Regelungen im Voraus die so offensichtlich möglichen Umgehungstatbestände zu erkennen und ihnen vorzubeugen – sonst zahlt am Ende der wirtschaftlich Unterlegene doch die nicht bestellte Zeche und alles bleibt beim Alten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Multicopter“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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