Zu hartes Trinkwasser?
Wer kennt es nicht – hässliche Kalkflecken auf Gläsern und Kaffee oder Tee schmeckt auch nicht so gut, wenn hartes Trinkwasser aus der Leitung kommt.
Ein forscher Grundstückseigentümer, der sich auch um die Schädigung seiner Rohrleitungen sorgte, nahm das harte Trinkwasser (im vorliegenden Fall betrug der Härtgrad 24,4) zum Anlass und verklagte die zuständige Gemeinde auf weicheres Wasser.
Das zuständige Verwaltungsgericht wies die Klage ab. (Verwaltungsgericht Freiburg, Akt.zeichen 1 K 2092/11)
Begründung: Der Bürger hat einen Anspruch auf Trinkwasser, das den geltenden Rechtsvorschriften und den Regeln der Technik genügt – mehr aber auch nicht. Dem Verbraucher sei bei hartem Wasser ein gewisser Mehraufwand z.B. für das Entkalken von Haushaltsgeräten durchaus zu zu muten. Außerdem habe der Kläger ja immer noch die Möglichkeit, auf politischem Weg für seine Ziele zu kämpfen … na bitte!
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