Eigentümer aufgepasst: Rauchmelderpflicht in NRW

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Am 01.04.2013 hat die Landesregierung die Rauchmelderpflicht in NRW eingeführt (BauO NRW, §49 Absatz 7). Seit diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bereits bestehende Bauten haben in einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 Zeit, nachgerüstet zu werden.

Wieviele Rauchmelder sind erforderlich?

Die Landesregierung NRW schreibt in ihrer Rauchmelderpflicht vor, in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder zu installieren. Sollten Sie also einen Flur haben, der als Zugang zu einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer und einem Kinderzimmer führt, benötigen Sie folglich 3 Rauchmelder.

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Eigentümer sind für Anschaffung sowie Montage der Rauchmelder verantwortlich – der Mieter wiederum trägt die Kosten für die Instandhaltung, sprich Wartung und Austausch der Batterien. Für den Fall, dass der Rauchmelder defekt ist und ausgetauscht werden muss, gehen die Kosten der Neuanschaffung zu Lasten der Eigentümer. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Fehler vermeiden beim Immobilienkauf“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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