Deutschlandweite Erhöhung der Grundsteuer B

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Die Grundsteuer B ist eine der bedeutendsten Steuerarten und stellt eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden in Deutschland dar. Da bei der Grundsteuer der vorhandene Grundbesitz besteuert wird, handelt es sich um eine sogenannte Objektsteuer, die insbesondere Grundstückseigentümer betrifft. Nach einer kürzlich veröffentlichten Analyse der Beratungsfirma EY stieg der von den Kommunen festgelegte Hebesatz der Grundsteuer B stark an – Grund genug in diesem Artikel ins Detail zu gehen.

Die Grundsteuer B im Überblick

Die Grundsteuer B ist eine Kommunalsteuer, die auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird. Sie dient den Kommunen als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung kommunaler Aufgaben und hatte allein 2022 ein bundesweites Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro. Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich aus drei Faktoren: dem Einheitswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Dabei können Städte und Gemeinden den Hebesatz selbstständig festlegen und somit die Höhe der Steuer bestimmen. Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke müssen die sogenannte Grundsteuer B – in der Regel in vierteljährlichen Zahlungen – entrichten. Neben der Grundsteuer B gibt es die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird.

Ab Januar 2025 soll auf Betreiben des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 10. April 2018 die Berechnung novelliert werden, da laut den Richtern des Bundesverfassungsgerichts die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt wurden. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen bzw. die als veraltet gewertete Kalkulation des Immobilienwerts durch die jeweiligen Finanzämter.

Entwicklung der Grundsteuer B

Laut EY-Analyse ist der durchschnittliche Hebesatz zur Grundsteuer B im Jahr 2022 so stark gestiegen wie zuletzt 2016. Im Durchschnitt schlägt ein Plus von fast fünf Prozentpunkten für das Jahr 2022 zu Buche. Dabei erheben Kommunen in Nordrhein-Westfalen neben Bremen und Berlin den dritthöchsten Durchschnittshebesatz – sowohl im Hinblick auf den Wert von 570 Prozent als auch im Hinblick auf die prozentuale Steigerung von rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Eine eher schlechte Nachricht für Immobilienbesitzer in Zeiten steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten.

Da die Grundsteuer B über die Nebenkostenabrechnung vollständig auf Mieter umlagefähig ist, trifft die Erhöhung ebenso Mieter von Wohnimmobilien.

Durch die ab 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform erwartet EY eine weiter steigende Belastung für Immobilienbesitzer bzw. Mieter. Im Zuge der Grundsteuerreform wurden im Jahr 2022 die Werte von Millionen Grundstücken und Immobilien in Deutschland neu berechnet. Aus der Neubewertung während eines nachfragestarken Immobilienjahrs drohen Immobilienbesitzern laut dem EY-Bericht bei steigender Grundsteuer auch höhere Kosten, sofern die Kommunen, Gemeinden und Städte die Hebesätze nicht senken.

Ausblick und Herausforderungen der Grundsteuerreform erst 2025 erkennbar

Die Grundsteuer B ist für viele Eigentümer ein Buch mit sieben Siegeln. Nachdem Grundstücksbesitzer zahlreiche Angaben über das eigene Grundstück ans zuständige Finanzamt machen mussten, erfolgt nun die Erstellung der Grundsteuerwertbescheide, die laut Dr. Heinrich Fleischer von EY sorgfältig geprüft werden sollten: „Millionen Bürger haben Monate damit verbracht, ihre Formulare für die neue Grundsteuer auszufüllen. Inzwischen sind zahlreiche Bescheide hierzu bei Immobilienbesitzern angekommen. Diese sollten die Bescheide gründlich kontrollieren und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch einlegen.“

Da es bis zum Inkrafttreten des neuen Grundsteuergesetzes und der Festsetzung der neuen Hebesätze durch die Gemeinden inklusive der entsprechenden Neuberechnung der Grundsteuer B noch bis zum Jahr 2025 dauert, sind die Auswirkungen bislang nicht trennscharf abzusehen. Es bleibt abzuwarten, ob es ähnlich dem Hebesatz für die Gewerbesteuer, auch beim Hebesatz für die Grundsteuer B zu einem Wettbewerb unter den Gemeinden kommt, oder ob diese die Steuer als einfachen Weg zusätzlicher Einnahmen betrachten.

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