Aktueller Mietspiegel in Erftstadt für 2024 veröffentlicht

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Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt Erftstadt in Zusammenarbeit mit dem Kölner Mieterverein e.V., dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kerpen und Umgebung e.V. unter Mitarbeit des Bauvereins Erftstadt den aktuellen Mietspiegel für freifinanzierten Wohnraum. Der Mietspiegel gilt dabei ausschließlich für Mietwohnungen und dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bestehender Mietverhältnisse.

Mietern und Vermietern wird somit eine Orientierungsmöglichkeit gegeben, um die Höhe der Kaltmiete pro Quadratmeter in Abhängigkeit der beschreibenden Merkmale der Wohnung wie beispielsweise Baujahr, Größe und Lage zu bestimmen.

Wie hoch ist die Miete in Erftstadt gemäß aktuellem Mietspiegel?

Der Umgang mit dem Mietspiegel ist dank seiner Übersichtlichkeit sehr einfach. Zur Veranschaulichung möchten wir hier ein Beispiel einer Mietwohnung betrachten, die in einem 1972 erbauten Haus liegt und eine Wohnfläche von 55 m² hat. Wichtig dabei ist, dass die als Bemessungsgrundlage dienende Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen ist – hiernach werden Balkon- und Terrassenflächen nur zu 25 % angerechnet.

Hinweis: Bei dem angefügten Ausschnitt handelt es sich um ein Beispiel – den aktuellen Mietspiegel für Erftstadt erhalten Sie kostenlos im Rathaus der Stadtverwaltung Erftstadt oder alternativ auf der Seite der Rheinischen Immobilienbörse.

Auszug Mietspiegel Erftstadt

Zunächst gelangen wir über das Baujahr der Mietwohnung und die Größe in eine grobe Spanne. In unserem Beispiel die zwei Kästchen mit Werten von 5,30 – 6,70 € pro Quadratmeter für eine mittlere Wohnlage und 5,60 – 7,20 € pro Quadratmeter für eine gute Wohnlage.

Nun stellt sich uns natürlich die Frage, wonach sich die Qualität der Wohnlage bemisst. Hierfür unterscheiden Mietspiegel grundsätzlich zwischen

  • Einfache Wohnlagen: Eine einfache Wohnlage wird durch Geräusch- und Geruchsbelästigung oder aufgrund anderer Kriterien die das Wohnen erheblich beeinträchtigen definiert.
  • Mittlere Wohnlagen: Eine mittlere Wohnlage zeichnet sich durch „durchschnittliches Wohnen“ aus, sprich es gibt keine besonderen Vor- oder Nachteile und die Lage entspricht der häufigsten Wohnlage im betrachteten Stadtgebiet.
  • Gute Wohnlagen: Eine gute Wohnlage ist durch aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage definiert.

Wir gehen bei unserer Beispielwohnung von einer mittleren Wohnlage aus, da in unserem Beispiel eine oft vorhandene „Standard-Wohnung“ in der Ortschaft betrachtet wird. Demnach sind Mietpreise von 5,30 bis 6,70 € pro Quadratmeter laut Mietspiegel angemessen.

Wie finde ich die richtige Miete für eine Mietwohnung in Erftstadt?

Ganz genau lässt sich diese Frage pauschal nicht beantworten, weswegen sie auch zahlreiche Gerichte deutschlandweit beschäftigt hält. In bestimmten Fällen darf neben der maximalen Überschreitung von 10 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus sogar komplett auf die Einhaltung des Mietspiegels verzichtet werden.

Das Kleingedruckte im Mietspiegel gibt für die richtige Einordnung innerhalb der ermittelten Spanne zumindest Anhaltspunkte: So liegt z.B. im Hinblick auf die Ausstattung eine besondere Ausstattung dann vor, wenn die Ausstattung der jeweiligen Wohnung vom sogenannten Gruppenstandard abweicht. In dem von uns betrachteten Beispiel würde dies für eine wärme- und schalldämmende Verglasung gelten.

Im Hinblick auf die Modernisierung einer Mietwohnung darf dieses Argument genutzt werden, wenn durch die Modernisierung eine „umfassende Wertverbesserung“ erzielt wird, die den „neuzeitlichen Wohnansprüchen“ entspricht.

Fazit: Der Mietspiegel in Erftstadt – eine gute Orientierungshilfe!

Der Mietspiegel in Erftstadt gibt eine grobe Orientierung sowohl für Vermieter als auch für Mieter bei der Preisfindung im Hinblick auf die Kaltmiete pro Quadratmeter für Mietwohnungen. Dass es sich dabei eher um eine Orientierungshilfe handelt, zeigen bereits die allgemeinen Erläuterungen, die von einer „Richtlinie zur Ermittlung [der] ortsüblichen Vergleichsmiete bei bestehenden Mietverhältnissen“ sprechen.

Besonders Unterschiede in der Lage zeigen das Ausmaß der Bandbreite, sodass der Hinweis erfolgt, dass die Mieten in den Ortsteilen Lechenich und Liblar im oberen Bereich der Spanne liegen, während in Randgebieten Abschläge der Miete um zehn Prozent als angemessen ausgewiesen werden können.

Unser Tipp: Ihr Team von ZEIT & WERT Immobilien kennt den regionalen Mietmarkt in Erftstadt und kann Sie bei einer geplanten Vermietung umfassend und insbesondere mit Blick auf die erzielbare Kaltmiete beraten – wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 02235 – 92 92 60!

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