Dürfen Mieter in der Mietwohnung kiffen?
Ein Thema, dass nicht nur politisch über Jahre angeregt diskutiert wurde, ist die Legalisierung des Konsums von Cannabis. Seit dem 01. April 2024 ist dieser nun unter Berücksichtigung bestimmter Regeln in Deutschland legal. Doch wie ist eigentlich die Rechtslage in der eigenen Wohnung? Dürfen Mieter zu Hause nun einfach kiffen und können Vermieter den Konsum von Cannabis in der Mietwohnung verbieten? Grund genug, uns diese Fragen etwas genauer anzusehen!
Anbau und Konsum von Cannabis in Mietwohnungen ist erlaubt!
In Deutschland sind die eigenen vier Wände – unabhängig, ob es sich dabei um das eigene Haus oder die angemietete Wohnung handelt – durch Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes streng geschützt. Es gilt der Grundsatz der Unversehrtheit der eigenen vier Wände: „Die Wohnung ist unverletzlich„. Hiernach müssen grundsätzlich die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und die räumliche Privatsphäre geschützt werden.
Dem folgend, dürfen volljährige Mieter in ihrer Wohnung durch die Legalisierung von Cannabis seit dem 01. April 2024 indessen auch im Rahmen der geltenden Rechtslage Cannabis sowohl konsumieren als auch bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Hierüber hinaus ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis im privaten Raum straffrei.
Doch wer nun in seiner Wohnung eine neue Kommune gründen und laut Reggae Musik hören möchte, sollte dabei besonders auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme achten, um nicht in Konflikt mit dem Vermieter oder anderen Mitmenschen zu geraten.
Können Vermieter das Kiffen in der Wohnung verbieten?
Aufgrund des vorgenannten Schutzes der räumlichen Privatsphäre gilt grundsätzlich, dass Vermieter ihren Mietern den legalen Konsum von Cannabis nicht untersagen können. Durch die allgemeine Legalisierung können Parallelen zum Rauchen einer Zigarette oder dem Konsum von Alkohol gezogen werden.
Sofern die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, dürfen Mieter von ihrem Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit Gebrauch machen und in ihrer Wohnung Gras rauchen wie eben auch andere legale Dinge unternehmen oder konsumieren.
Dabei darf eins jedoch nie außer Acht gelassen werden: Die gegenseitige Rücksichtnahme!
Sollte der Konsum von Cannabis andere Mitbewohner im Haus beeinträchtigen, können hieraus schlimmstenfalls Mietminderungen der betroffenen Parteien zu einem Schaden des Vermieters führen, den dieser im Anschluss bei der verursachenden Partei geltend machen könnte. Hierüber hinaus könnte bei nachgewiesener wiederholter Beeinträchtigung der Mitbewohner im Haus sogar eine Abmahnung bis hin zu einer Kündigung erfolgen.
Aufgrund der erst sehr jungen gesetzlichen Änderung zur Legalisierung von Cannabis gibt es hierzu jedoch noch keine rechtskräftigen Urteile wie beispielsweise für die Geruchsbelästigung von Mitbewohnern durch Zigarettenrauch. Wir sind aber sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis wir in unserem Blog hierüber berichten werden können.
Verbot von Cannabiskonsum in der Mietwohnung über die Hausordnung
Wir beobachten vermehrt, dass pfiffige Vermieter in die jeweiligen Hausordnungen Klauseln einfügen, die den Konsum von Cannabis in der Mietwohnung verbieten oder einschränken sollen. Auch wenn hieraus oftmals eine gewisse Abschreckung erwächst, sind solche Klauseln aller Wahrscheinlichkeit nach rechtlich unwirksam, da sie den gesetzlich zulässigen Gebrauch der Wohnung durch den jeweiligen Mieter einschränken.
Unser Tipp: Wenn Mieter in ihrer Mietwohnung Cannabis rauchen oder anbauen möchten, ist dies grundsätzlich legal und zulässig. Unabhängig von der rechtlichen Würdigung empfehlen wir mit gesundem Menschenverstand dabei das gemeinsame Miteinander im Blick zu behalten und bestimmte Verhaltensregeln zu berücksichtigen, um die Auswirkungen für Mitbewohner möglichst gering zu halten, wie es beispielsweise auch beim Grillen auf dem Balkon oder dem ausgelassenen Feiern eines Geburtstags der Fall ist.