Vermieter aufgepasst!
Ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.08.2014 (Az. 13 K 4136/11 E) lässt Vermieter aufhorchen, die ihr Eigentum bisher an Angehörige vermietet haben. In dem Urteil wurden dem Vermieter nachträglich Werbungskosten für den Dachausbau aberkannt.
Was ist passiert?
Da die Zuständigkeit der Finanzämter durch Umzug der betroffenen Parteien zunächst geklärt werden mussten, konnte der Fall erst Ende August 2014 vom Finanzgericht Münster entschieden werden. Dieses wies in der Urteilsbegründung nun ausdrücklich darauf hin, dass Mietverhältnisse unter Angehörigen einem „Fremdvergleich“ standhalten müssen, also nach marktüblichen Konditionen vereinbart werden und deren Abläufe erfüllen müssen. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Einbruch verhindern“ in unserem umfassenden Immobilienblog.