Bestellerprinzip für Vermietungen – viele Fragen bleiben unbeantwortet!

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Immobilien Vermietung Rechtliches Mietvertrag Das Bestellerprinzip ist noch nicht in Kraft! Nachdem das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde, muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Dies soll Ende März geschehen. Erst danach kann das Gesetz zur Neuregelung der Maklerzahlung im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, welches auch die Mietpreisbremse umfasst, in Kraft treten.

Was heißt das für Mieter?

Bisher war es gängige Praxis, dass der Mieter 2 Monatsmieten Courtage zzgl. Mehrwertsteuer zahlt. In Zukunft soll laut dem Bestellerprinzip derjenige die Kosten des Immobilienmaklers tragen, der die Leistung bestellt. Sollte also ein Vermieter den Makler damit beauftragen, einen Mieter für seine Immobilie zu finden, hat in diesem Fall der Vermieter die Maklerkosten zu tragen.

Immobilienkäufe bleiben unberührt

Vom Mietrechtsnovellierungsgesetz unberührt bleibt weiter der Kauf bzw. Verkauf von Immobilien.

Ab wann zahlen die Vermieter?

Derzeit ist der Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren. Abzuwarten bleibt die Zustimmung des Bundesrates, voraussichtlich Ende März. Tatsächlich in Kraft tritt das Gesetz, wenn der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt und es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Viele Fragen – wenig Antworten

In der aktuellen Fassung wird das Mietrechtsnovellierungsgesetz aus praxisorientierter Sicht teilweise zurecht bemängelt. Viele Fragen bzgl. der bestehenden Verträge und der zukünftigen Handhabe in der Übergangsphase sorgen für Ungewissheit. Bereits jetzt sind Lücken im Gesetzestext definiert, die auch in Mietvertrag Wohnung vermieten Haus vermieten Immobilien Zukunft dazu führen werden, dass der Mieter die Vermittlungskosten übernimmt. Wir raten aufgrund der vielen Unwägbarkeiten zunächst die weiteren Schritte bis zur Verabschiedung des Gesetzes abzuwarten, sowie einen deutlich stärker an der Praxis orientierten Ansatz.

Offen bleibt ebenso die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines solchen Gesetzes. Der Immobilienmaklerverbund IVD hat angekündigt, nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes eine Verfassungsklage einzureichen, da ein solches Gesetz aufgrund seiner Einmaligkeit aus europarechtlicher Sicht fraglich ist. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Immobilie finanzieren“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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