Was heißt das für Mieter?
Bisher war es gängige Praxis, dass der Mieter 2 Monatsmieten Courtage zzgl. Mehrwertsteuer zahlt. In Zukunft soll laut dem Bestellerprinzip derjenige die Kosten des Immobilienmaklers tragen, der die Leistung bestellt. Sollte also ein Vermieter den Makler damit beauftragen, einen Mieter für seine Immobilie zu finden, hat in diesem Fall der Vermieter die Maklerkosten zu tragen.
Immobilienkäufe bleiben unberührt
Vom Mietrechtsnovellierungsgesetz unberührt bleibt weiter der Kauf bzw. Verkauf von Immobilien.
Ab wann zahlen die Vermieter?
Derzeit ist der Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren. Abzuwarten bleibt die Zustimmung des Bundesrates, voraussichtlich Ende März. Tatsächlich in Kraft tritt das Gesetz, wenn der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt und es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Viele Fragen – wenig Antworten
In der aktuellen Fassung wird das Mietrechtsnovellierungsgesetz aus praxisorientierter Sicht teilweise zurecht bemängelt. Viele Fragen bzgl. der bestehenden Verträge und der zukünftigen Handhabe in der Übergangsphase sorgen für Ungewissheit. Bereits jetzt sind Lücken im Gesetzestext definiert, die auch in
Offen bleibt ebenso die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines solchen Gesetzes. Der Immobilienmaklerverbund IVD hat angekündigt, nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes eine Verfassungsklage einzureichen, da ein solches Gesetz aufgrund seiner Einmaligkeit aus europarechtlicher Sicht fraglich ist. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Immobilie finanzieren“ in unserem umfassenden Immobilienblog.