Das Thema Energieausweis ist bei Eigentümern und Vermietern im Moment in aller Munde – oft mit großer Verunsicherung. Nach „Mogelpackungen“ bei der Erstellung von Energieausweisen und online-„Schnäppchen“ zum Dumpingpreis von teils unter 10 €, führt nun eine neue Meldung wieder zu Fragen.
Worum geht es jetzt?
Einige Energieausweise, die vor dem 01.10.2007 erstellt wurden, sind u.U. ungültig. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Energieausweise, die damals erstellt wurden, entsprechen möglicherweise nicht dem damals gültigen Muster und enthalten nicht alle erforderlichen Mindestangaben.
Ist mein Energieausweis noch gültig?
Sie können leicht selbst überprüfen, ob Ihr Energieausweis möglicherweise betroffen ist. Als Mindestanforderung muss der Energieausweis von einer offiziellen Stelle ausgestellt worden sein. Dabei müssen folgende zwei Angaben enthalten sein:
- Energiebedarf oder /-verbrauch inkl. Warmwasserbereitung
- Wesentlicher Heizenergieträger
Sollten Sie sich trotzdem unsicher sein, hilft ein klärendes Gespräch mit einem Fachmann. Auf Wunsch benennen wir Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner.
Die Überprüfung des eigenen Energieausweises lohnt sich – sollten ungültige Energieausweise verwendet werden, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Immowelt Platin Partner“ in unserem umfassenden Immobilienblog.