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Das VG Stuttgart hatte es 2018 mit einem Fall der besonderen Tierliebe zu tun. Aus Sicht der Bewohner eines Miethauses mit Sicherheit als Hobby und zum Wohl der Tiere betrieben, sorgte die Haltung von fünf Hasen, elf Hühnern, mehreren Frettchen, fünf Enten, fünf Hunden, zahlreichen Katzen und zu Guter letzt einem Papagei für Kopfschütteln und den Gang zum Gericht.…

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