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Diese Frage stellte sich dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin. Aber zunächst einmal die Frage: Was war passiert?
In der Mietwohnung eines Mieters in Berlin führte eine längere Zeit unentdeckte, undichte Wasseruhr im Badezimmer zu starken Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung. Das war leider noch nicht alles und in Folge der hohen Feuchtigkeitswerte quoll das Laminat im angrenzenden Flur der betreffenden Wohnung auf, bis es schließlich an einigen Stellen brach.…

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Einen interessanten Fall im Hinblick auf Mietminderungen gibt ein BGH Urteil aus dem Jahr 2018. Mieter zahlten trotz Mangels die volle Miete und forderten die zuviel gezahlte Miete nach zweieinhalb Jahren zurück.

Was war passiert?

In einer Mietwohnung roch die Küche regelmäßig faulig.…

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Der BGH klärte vor kurzem die Frage, ob Mieter die Miete wegen einer möglichen Gefahr auf Schimmelbildung aufgrund von Wärmebrücken in den Mietwohnungen mindern dürfen. Zudem klärten die Richter die Frage, ob der Vermieter zu einer Zahlung eines Kostenvorschusses an die Mieter verpflichtet sei.

Was war passiert?

Zwei Mieter die in Wohnugen mit Baujahren aus 1968 und 1971 wohnten, minderten die Miete und klagten auf Zahlung eines Kostenvorschusses für die Beseitigung der baulichen Mängel, die ihrer Meinung nach aufgrund von Wärmebrücken erhebliches Schimmelrisiko bergen.

Landgericht Lübeck entscheidet zu Gunsten der Mieter

Das Landgericht Lübeck sah die konkrete Gefahr der Schimmelbildung und verurteilte den beklagten Vermieter zur Zahlung von 12.000…

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