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Katzenurin in Mietwohnung Kündigung

Ein Mieter aus Berlin-Brandenburg ließ seine Katzen nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses laufen, wo diese regelmäßig mit Urin markierten – unter anderem an den Wohnungstüren der anderen Mieter.
Störung des Hausfriedens durch Katzen und Lärm
Natürlich wurde dem Mieter nicht sofort fristlos gekündigt, als seine Katzen das erste Mal in den Hausflur gerannt sind und dort ihr kleines Geschäft verrichteten.…

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