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Der BGH klärte vor kurzem die Frage, ob Mieter die Miete wegen einer möglichen Gefahr auf Schimmelbildung aufgrund von Wärmebrücken in den Mietwohnungen mindern dürfen. Zudem klärten die Richter die Frage, ob der Vermieter zu einer Zahlung eines Kostenvorschusses an die Mieter verpflichtet sei.

Was war passiert?

Zwei Mieter die in Wohnugen mit Baujahren aus 1968 und 1971 wohnten, minderten die Miete und klagten auf Zahlung eines Kostenvorschusses für die Beseitigung der baulichen Mängel, die ihrer Meinung nach aufgrund von Wärmebrücken erhebliches Schimmelrisiko bergen.

Landgericht Lübeck entscheidet zu Gunsten der Mieter

Das Landgericht Lübeck sah die konkrete Gefahr der Schimmelbildung und verurteilte den beklagten Vermieter zur Zahlung von 12.000…

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Wir haben heute eine spannende Entscheidung des BGHs aus November 2018 im Hinblick auf das Thema lebenslanges Wohnrecht. In einem Fall aus Bochum verkaufte die Stadt Bochum 2012 ein Siedlungshaus mit zwei Einheiten. Im Kaufvertrag wurde dabei festgehalten, dass die derzeitigen Mieter ein lebenslanges Wohnrecht erhalten.…

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Wenn das
Mietverhältnis nicht so gut endet, gibt es die ein oder andere
Stolperfalle für Vermieter. Ein Fall aus 2017 beschäftigte den BGH
mit der Frage, ob eine Kautionsabrechnung auch bereits durch
schlüssiges Verhalten des Vermieters erfolgen kann.

Was war passiert?

Die Mieter einer
Mietwohnung zahlten dem Vermieter beim Einzug im Jahr 2005 eine
Kaution in Höhe von 1.680…

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