In Maulbronn im besinnlichen Baden-Württemberg beschäftigte ein Nachbarschaftsstreit nun mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.
Dabei ging es um drei ca. 18 Meter hohe Birken, die auf einem Grundstück mit mehr als zwei Metern Abstand zur Grundstücksgrenze in voller Pracht wuchsen, blühten und entsprechend Pollen und Blattlaub verteilten.
Dies gefiel dem angrenzenden Nachbarn überhaupt nicht – musste er doch mit den auf sein Grundstück fallenden bzw.…