Vermieter haben regelmäßig eine sechsmonatige Verjährungsfrist nach Auszug eines Mieters bei durch ihn verursachten Schäden an der Wohnung zu beachten. Diese regelt § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB. Mieter konnten sich also darauf verlassen, dass sie mit Ablauf eines halben Jahres nach Auszug nicht mehr mit Ansprüchen aus dem abgelaufenen Mietverhältnis konfrontiert werden.…
Beiträge
In Maulbronn im besinnlichen Baden-Württemberg beschäftigte ein Nachbarschaftsstreit nun mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.
Dabei ging es um drei ca. 18 Meter hohe Birken, die auf einem Grundstück mit mehr als zwei Metern Abstand zur Grundstücksgrenze in voller Pracht wuchsen, blühten und entsprechend Pollen und Blattlaub verteilten.…
Möchte ein Vermieter die Kaltmiete seiner Immobilie erhöhen, hat er aufgrund gesetzlicher Vorgaben bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem muss er dem Mieter in einem Mieterhöhungsverlangen zunächst die gewünschte Erhöhung mitteilen und dann dem Mieter zwei volle Kalendarmonate als Reaktionszeit einräumen.…
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