Mieter müssen Funk-Rauchmelder dulden

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich ein Mieter gegen den Einbau von Funk-Rauchwarnmeldern in seiner Wohnung wehren wollte, nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Gerät prüft über Ultraschall, ob seine Umgebung unverstellt ist, und funkt einmal im Monat einem Datensammler im Hausflur Informationen, etwa zum Batteriestand. Bewegungsprofile erstellen und Gespräche aufzeichnen, wie der Kläger behauptet hatte, können die Geräte nach Herstellerangaben nicht. Mit seiner Klage war er bereits beim Amtsgericht und dem Landgericht Köln gescheitert. Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Eigentümer aufgepasst“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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