Mietpreisbremse ab 2015?

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Es tut sich was! Nachdem die Mieten in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen besonders in Ballungszentren teils extreme Anstiege verzeichneten, arbeitet die Politik an einer Lösung, die die „wirtschaftlich schwächere“ Partei – den Mieter – stärkt. So hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse vorgelegt. In Gebieten mit Wohnraumknappheit soll die neue Miete bei einem Mieterwechsel maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Auch Index- und Staffelmieten sollen erfasst werden. Erstvermietungen und Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sollen ausgenommen sein. Die betroffenen Gebiete sollen die Bundesländer für jeweils 5 Jahre festlegen können.

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