Bestellerprinzip – Konsequenzen für Makler und Mieter

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Liebe Mietinteressenten,

ab dem 01.06.2015 ist es nun soweit:

Mietrecht Das Bestellerprinzip tritt in Kraft und Sie freuen sich verständlicherweise darüber, dass Sie bei einem durch Maklerunterstützung abgeschlossenen Mietvertrag keine Provision mehr zahlen müssen.

Vielleicht werden Sie zukünftig Mietangebote anfragen, die Sie bisher außer Acht gelassen haben, weil sie Ihnen wegen der Provision zu teuer erschienen.

Was bedeutet das für uns als Makler?

Wir gehen von einer steigenden Zahl von Bewerbern für jede Mietwohnung aus – am Ende kann jede Wohnung aber nur einmal vermietet werden.

Unser Auftraggeber, der Vermieter, erwartet, dass wir unter den Bewerbern den „Besten“ herausfiltern. Dabei spielt einwandfreie Bonität und geordnete finanzielle Verhältnisse eine entscheidende Rolle.

Was bedeutet das für Sie als Mietinteressent?

Die Anzahl Ihrer „Mitkonkurrenten“ um eine Wohnung wird steigen. Nicht alle Interessenten können zur Besichtigung eingeladen werden. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass wir künftig Besichtigungen nur noch mit Mietinteressenten durchführen, die ihre Bonität vorher nachweisen, z.B. durch Schufa-Selbstauskunft.

Was können Sie als Mietbewerber tun, um Ihre Chancen auf eine begehrte Mietwohnung zu steigern?

Stellen Sie eine Bewerbungsmappe zusammen mit folgenden Inhalten: Selbstauskunft, Schufa, Einkommensnachweise. Damit haben Sie – wenn´s bei einer attraktiven Wohnung schnell gehen soll – die besten Chancen, die Nase vorn zu haben. Dabei hilft Qualität anstatt Quantität: Bitte sehen Sie von Mehrfachanfragen ab. Wir bearbeiten alle Anfragen in chronologischer Reihenfolge.

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Gerth, Geschäftsführung

Außerdem finden Sie einen weiteren spannenden Artikel zum Thema „Schönheitsreparaturen“ in unserem umfassenden Immobilienblog.

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