Beiträge

Verjährungsfrist Mietkaution

Vermieter haben regelmäßig eine sechsmonatige Verjährungsfrist nach Auszug eines Mieters bei durch ihn verursachten Schäden an der Wohnung zu beachten. Diese regelt § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB. Mieter konnten sich also darauf verlassen, dass sie mit Ablauf eines halben Jahres nach Auszug nicht mehr mit Ansprüchen aus dem abgelaufenen Mietverhältnis konfrontiert werden.…

von