Dürfen Immobilienkäufer Eigenleistung zur Beseitigung verstecker Mängel gelten machen – vorausgesetzt, der Verkäufer haftet?
Das OLG Frankfurt
befasst sich aktuell mit diesem Fall. Käufer einer Immobilie
stellten nach dem Kauf fest, dass sich im Dachstuhl des Hauses der
Holzbock tummelt und Teile des Gebäudes von Schwamm befallen sind.…